Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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9. Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Antrag 25.9.2014
https://epetitionen.bundestag.de   Petition 55002


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das folgendes Recht zusichert:
Wenn ein/e Bürger/in mehrfach mit naziähnlichen Methoden von Polizei, Behörden, Zivilgerichten, Staatsanwaltschaft,
Petitionsausshuss auf Landesebene, Petitionsausshuss auf Bundesebene belastet wird und sich erfolglos mindestens zwei Jahre lang gewehrt hat,
dann muss es das Recht auf freiwillige Euthanasie im betroffenen Bundesland geben.
z.B. Einschläfern bei Vollnarkose in einer Klinik wie bei Tieren.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
Laut Weltgesundheitsorganisation kommt es in allen Ländern zu Suiziden bzw. Selbstmorden, wenn sich Menschen in schweren Krisen befinden.
Die üblichen Suizidmethoden sind qualvoll und/oder unsicher.
Suizide können nicht verhindert werden.

Daher ist diesen Menschen in der Bundesrepublik das Recht auf freiwillige Euthanasie zu gewähren, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Wer mit naziähnlichen Methoden über Jahre hinweg belastet wird, soll wenigstens das Recht auf einen angenehmen Suizid bzw. auf freiwillige Euthanasie haben.

 


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Geändert am:   09.10.2017

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