Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Schutz vor Zwangsbetreuung ???


Wie viele Fälle aus der Praxis belegen, kann theoretisch jede/r Bürger/in unter Zwangsbetreuung gestellt werden:

Rezept:

1) 

Eine Person denunzieren, indem bestimmte auffällige Verhaltensweisen beschrieben werden.

2)

Da es keine Formvorschriften für die Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren gibt, kann jede/r Bürger/in in ein solches Verfahren geraten.

3)

In diesem Verfahren muss zwingend ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden.
Die Praxis zeigt, dass diese Gutachten sehr unterschiedlich je nach Gutachter ausfallen können. Und wenn sie einmal bestehen, wird man sie nicht mehr los, auch wenn sie objektiv falsche Inhalte enthalten.

Links zu diesem Thema:
... Wir zerbrechen uns hier gerade die Köpfe, inwieweit man sich davor schützen kann, eine Zwangsbetreuung aufs Auge gedrückt zu bekommen.  .....
www.juraforum.de/forum/t/zwangsbetreuung-vorsorgevollmacht.347890/
... Mit einer irreführend „Betreuung“ genannten Vormundschaft ist man rechtlich vom Menschen zum hirnkranken Fleisch mutiert.  ...
Siehe www.patverfue.de/handbuch/befreiung-aus-zwangsbetreuung

Oliver Shanti - Tibetiya - Meditation on Tibet -
Music: Tibetiya, Oliver Shanti and Friends.
Journey to the roof of the world. Free Tibet
Veröffentlicht am 21.09.2012 von Jürgen Lenz  https://youtu.be/I7C8hyn0x8U

Geändert am:   09.10.2017

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