Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Entmündigung in der Schweiz: Vormundschaft


Information des Obergericht, Kammer für Vormundschaftswesen
Kanton Aargau
(XDI.2005.)
65 Art. 369 ZGB, Art. 370 ZGB, Art. 386 ZGB
Entmündigung mündiger Personen gemäss Art. 369 oder 370 ZGB
www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich
/2AD5A5665A41A12EC1256F57004C6E17_NX040053.pdf

Schweizer Radio SRF: Aus 10vor10 vom 08.09.2011, 21:51 Uhr
Vormundschaftsfälle: Massive Zunahme
Menschen, die mit ihrem Leben nicht alleine zurechtkommen, erhalten in der Schweiz einen Vormund oder einen Beistand. Über 82'000 Schweizerinnen oder Schweizer benötigen staatlich verordnete Unterstützung. Das sind 60 Prozent mehr als noch vor 15 Jahren.
www.srf.ch/player/tv/10vor10/video/vormundschaftsfaelle-massive-zunahme?id=31c77524-4631-4166-8172-6638633a830e

Schweizer Radio SRF: Aus Rendez-vous vom 19.10.2011, 12:30 Uhr
Entmündigung in der Schweiz
Eine der reichsten Frauen Frankreichs, Liliane Bettencourt, kommt unter Vormundschaft - gegen ihren Willen. Auch bei uns werden Menschen entmündigt, Ende 2010 waren es 26‘000 Personen. Ihre Zahl wird zunehmen
www.srf.ch/player/radio/rendez-vous/audio/entmuendigung-in-der-schweiz?id=55e2ce20-5f7a-4b7f-86c5-15ed7321db2a

Beispielfall:  Droht Eric Weber die Entmündigung?
Von Silvana Guanziroli. Aktualisiert am 18.07.2013 37 Kommentare
Bei der Basler Erwachsenenschutzbehörde sind die Hürden für diese Massnahme hoch. Der Grosse Rat gibt sich in der «Causa Weber» indes noch gelassen.
Mehr bei folgendem Link:
http://bazonline.ch/basel/stadt/Droht-Eric-Weber-die-Entmuendigung/story/28209632

Beispiel zur Aufhebung einer Entmündigung:
12 ZGB und EG ZGB
12.1 Aufhebung einer Entmündigung
Soll eine Entmündigung auf eigenes Begehren aufgehoben werden, muss der Grund des Begehrens weggefallen sein (Art. 438 ZGB: E. 4).
Die Aufhebung einer Entmündigung hat von den zurzeit der Beurteilung vorliegenden Umständen auszugehen (E. 5).
Die Aufrechterhaltung der Vormundschaft ist verhältnismässig, falls mildere Massnahmen dem Entmündigten den notwendigen Schutz nicht zu vermitteln vermögen (E. 6 und 7).
Mehr bei folgendem Link: www.baselland.ch/vge1989-16-htm.295285.0.html

29. Juni 2006 13:52; Akt: 29.06.2006 13:57 Print
Entmündigung wird abgeschafft
Schwache und hilfsbedürftige Menschen sollen künftig massgeschneiderte amtliche Unterstützung erhalten. Die Entmündigung wird abgeschafft.
Mehr bei folgendem Link: www.20min.ch/schweiz/news/story/25919516

Schweizer Radio SRF: Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 12.10.2012, 12:03 Uhr
Neuorganisation der Vormundschaftsbehörden gibt viel zu tun
Ab Januar 2013 werden die Zürcher Vormundschaftsbehörden professionalisiert. D.h. wer künftig einen Vormund benötigt, wird nicht mehr von freiwilligen Mitarbeitern sondern von Sozialarbeiterinnen, Psychologen oder Juristen betreut. mehr...
www.srf.ch/player/radio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/audio/
neuorganisation-der-vormundschaftsbehoerden-gibt-viel-zu-tun?id=bcd6eec8-abea-4141-be71-2203ec4ca5c4


Geändert am:   09.10.2017

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