Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Rechtliche Betreuer - Berichte in den Medien


Rechtliche Betreuer können Familienangehörige, Berufsbetreuer, Rechtsanwälte und Mitglieder von Betreuungsvereinen sein. Wer Vermögen hat, muss den Betreuer selbst bezahlen. Diese Information wird kaum verbreitet. Berufsbetreuer können aus unterschiedlichen Berufen kommen. Eine vorgeschriebene Ausbildung mit entsprechendem Fachwissen gibt es nicht.

Kriminelle Betreuer - wie schützt uns der Staat? 
DokThema stellt das Betreuungssystem auf den Prüfstand und zeigt, was geändert werden müsste, um effektivere Kontrolle zu gewährleisten. Dazu werden Fälle von Betroffenen dargestellt und Experten aus den Reihen der Polizei und der Betreuungsbehörden, des Verbandes der Berufsbetreuer und des Bundes-Justizministeriums befragt.
Veröffentlicht am 14.04.2016 Bayerischer Rundfunk  https://youtu.be/OCEqCztFF6o

Macht der Berufsbetreuer: Patienten leiden, Politik schaut weg
| Report München von ARD veröffentlicht am 10.03.2015
… Macht der Berufsbetreuer: Patienten und Angehörige leiden, Politik schaut weiter weg Viele gesetzliche Betreuer kümmern sich nicht ausreichend um Pflegefälle, oder handeln  Macht der Berufsbetreuer: Patienten und Angehörige leiden, Politik schaut weiter weg Viele gesetzliche Betreuer kümmern sich nicht ausreichend um Pflegefälle, oder handeln sogar gegen deren Willen. Für gesetzliche Betreuer gibt es weder Vorgaben bei der Ausbildung, noch ist geregelt, wie oft sie ihre Betreuten besuchen müssen oder wie viele Fälle sie haben dürfen. https://youtu.be/g5WBQXxQH3w


 Gerichte setzen auf Berufsbetreuer statt auf Angehörige und Ehrenamtliche
 | Report Mainz von ARD veröffentlicht am 02.06.2015
Berufsbetreuer verdrängen Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer. Deshalb fordert der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein eine institutionalisierte und regelmäßige Überprüfung von Berufsbetreuungen. https://youtu.be/ETCFRWkABf8


Justiz sucht händeringend rechtliche Betreuer  
 (veröffentlicht am 20. Juli 2011 auf badische-zeitung.de)


Eilentscheidung Amtsgericht: Nächtliches Festbinden ist tabu  
(veröffentlicht am 27. Dezember 2011 07:43 Uhr auf badische-zeitung.de) 
Ausschnitte: 
Eine schwerst pflegebedürftige 80-Jährige darf nicht länger nachts in ihrem Bett festgebunden werden. Das hat das Freiburger Sozialgericht entschieden. Stattdessen muss eine Nachtwache organisiert werden. Ein Experte wertet das als "Highlight der Rechtsprechung". Das meint Roland Rosenow von der Anwaltskanzlei "Sozialrecht in Freiburg" zur Eilentscheidung des Freiburger Sozialgerichts. ................
..........................
Für den Berufsbetreuer Christian Albiez war es "total schlimm", als er beim Amtsgericht Titisee-Neustadt das nächtliche Festbinden für die von ihm betreute Frau beantragen musste. "Aber sie hätte sich sonst alle Knochen gebrochen. Es bestand Lebensgefahr.


Betreuen löst Entmündigen ab
(veröffentlicht am 03. März 2010 auf badische-zeitung.de)  


Betreuen löst Entmündigen ab
(veröffentlicht am 03. März 2010 auf badische-zeitung.de)
Daraus: 
Ortenaukreis:  fast dreiviertel aller Betreuungsverhältnisse entfallen auf die ehrenamtlichen Mitarbeiter. Die übrigen Fälle werden von Berufsbetreuern übernommen. Insgesamt werden derzeit 5175 Menschen betreut. Die Nachfrage nach einer Betreuung ist durch die gesellschaftsbedingte Zunahme an alten Menschen stark steigend, so dass weitere ehrenamtliche Helfer dringend gefragt sind. Immerhin erhält man eine geringe Aufwandsentschädigung.


Geändert am:   09.10.2017

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