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Kritik: Rechtliche Betreuung
Die rechtliche Betreuung ist die faktische Entmündigung eines
Menschen.
Weil dann ein Mensch über einen anderen sehr umfangreiche Rechte
besitzt, kann es viele Missbrauchsfälle in großem Stil oder
kleine Demütigungen im täglichen Leben geben. Aus diesem Grund muss
es gesetzliche Voraussetzungen geben, damit nicht leichtfertig ein
gesetzliches Betreuungsverfahren mit einem Zwang zu einem
psychiatrischen Gutachten für einen Menschen durchgeführt wird.
Vorschläge dazu siehe bei den abgelehnten Petitionen:
Petitionen 2012 Ein Teil
der Petitionen 2014
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Die Lebenslage älterer Menschen mit rechtlicher
Betreuung
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.
Erstellt von der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in
Düsseldorf
www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung3/Pdf-Anlagen/zwischenbilanz |
Hoffmann, P.M., Hütter, U., Tamayo Korte, M. (2004): Die
Lebenslage älterer Menschen mit rechtlicher Betreuung in
Deutschland, Risiken und Chancen für selbstbestimmtes Leben, in:
Hoffmann, P.M., Pilgram, A. (Hg.): Autonomie im Alter -
Stellvertretungen und Schutzrechte, Ein internationaler Vergleich,
Wien, S. 35-43. |
Hoffmann, P.M., Hütter, U., Tamayo Korte, M. (2003, 2004): Die
rechtliche Betreuung älterer Menschen, Lebenslagen, Anlässe,
Entwicklungen, in: BtPrax 6/2003, S. 249-251 (Teil 1) und 1/2004, S.
1-4 (Teil 2). |
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