Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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4. Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Antrag 21.7.2014
https://epetitionen.bundestag.de   Petition 53658


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass staatliche Institutionen auf wichtige konkrete Fragen von Bürgerinnen und Bürgern konkrete Antworten geben müssen.
Auf nummerierte Fragen muss es Antworten geben, die sich auf die Nummern beziehen.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!

Beispiel 1:

Die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren wegen Bedrohung ein.
Für ein Honorar von über 1800 Euro stellt eine Rechtsanwältin fest, dass dieser Tatbestand nicht erfüllt ist.
Die Betroffene fragt an, aus welchen Aktennummern und Textteilen sich dieser Tatbestand ergibt. Pauschale Antwort der Staatsanwaltschaft: Wegen der Veröffentlichungen im Internet.
Da es die Pressefreiheit gibt, ist dies keine ausreichende Antwort der Staatsanwaltschaft.
Die hohen Anwaltskosten werden vom Staat nicht ersetzt und bedeuten somit zusammen mit der psychischen Belastung des Strafverfahrens eine faktische Bestrafung der Betroffenen.

Beispiel 2:

Die Staatsanwaltschaft lehnt die Einleitung eines Strafverfahrens wegen falscher Verdächtigung ab.
Sie unterstellt den Falschaussagen bei der Polizei positive Absichten der Anzeigeerstatterin und betont,
dass sich die Staatsanwaltschaft nicht an die Ermittlungswünsche der Betroffenen halten muss.
Bei späteren Beschwerden behauptet sie, dass der Fall umfassend geprüft wurde, obwohl keine Zeugen zulässig waren und negative Äußerungen nicht begründet bzw. bewiesen werden mussten. Bei den Beschwerden auf den nächsthöheren Ebenen wurden Aktenteile des Amtsgerichts verwendet einschließlich eines ärztlichen Gutachtens, von dem die Beschwerdeführerin erst einige Jahre später durch Zufall erfuhr.

Beispiel 3:

Bei einem Widerspruch gegen ein Neubauvorhaben wegen fehlender Stellplätze und einem möglicherweise nicht zulässigen Gewerbe im Wohngebiet, wurde die Beschwerdeführerin vom Landratsamt mit einer unzulässigen Stellplatzpflicht belegt. Auf ihre Beschwerden wurde erst eingegangen, nachdem sie einen Anwalt eingeschaltet hatte. Das Stellplatzproblem wurde bis heute nicht angemessen gelöst, so dass die Betroffene den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten müsste.
Konkrete Antworten auf konkreten Fragen hätten der Betroffenen Anwaltskosten erspart.

Weitere Beispiele:

Die Petentin kann weitere Beispiele anführen, z.B. werden Beschwerden mit konkreten Anliegen als Dienstaufsichtsbeschwerden interpretiert, die ohne nähere Gründe abgelehnt werden.


Bundestag-Antwort zur 4. Petition

DEUTSCHER BUNDESTAG    Petitionsausschuss        11011 Berlin,   Platz der Republik 1
 Briefdatum: 24.07.2014                  Aktenzeichen: Pet 1-18-06-200-010611
Anschrift ........
Betr.: Behörden und Verwaltungsverfahren

Sehr geehrte Frau Moser,

die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, dankt Ihnen für Ihr Schreiben.

Die Prüfung Ihrer Zuschrift hat ergeben, dass ihre Behandlung wegen der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern nicht dem Deutschen Bundestag, sondern dem zuständigen Landesparlament obliegt.

Die Anschrift lautet:
Landtag Baden-Württemberg
Petitionsausschuss, Haus des Landtages
Konrad-Adenauer-Str. 3, 70173 Stuttgart

Ich habe deshalb, Ihr Einverständnis voraussetzend, Ihr Schreiben dorthin übersandt und bitte, weitere Zuschriften in dieser Angelegenheit unmittelbar dorthin zu richten.

Mit freundlichen Grüßen 
xxx (Vorname Zuname)


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Geändert am:   09.10.2017

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