Beispiel 1:
Die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren wegen
Bedrohung ein.
Für ein Honorar von über 1800 Euro stellt eine Rechtsanwältin fest, dass
dieser Tatbestand nicht erfüllt ist.
Die Betroffene fragt an, aus welchen Aktennummern und Textteilen sich dieser
Tatbestand ergibt. Pauschale Antwort der Staatsanwaltschaft: Wegen der
Veröffentlichungen im Internet.
Da es die Pressefreiheit gibt, ist dies keine ausreichende Antwort der
Staatsanwaltschaft.
Die hohen Anwaltskosten werden vom Staat nicht ersetzt und bedeuten somit
zusammen mit der psychischen Belastung des Strafverfahrens eine faktische
Bestrafung der Betroffenen.
Beispiel 2:
Die Staatsanwaltschaft lehnt die Einleitung eines
Strafverfahrens wegen falscher Verdächtigung ab.
Sie unterstellt den Falschaussagen bei der Polizei positive Absichten der
Anzeigeerstatterin und betont,
dass sich die Staatsanwaltschaft nicht an die Ermittlungswünsche der
Betroffenen halten muss.
Bei späteren Beschwerden behauptet sie, dass der Fall umfassend geprüft
wurde, obwohl keine Zeugen zulässig waren und negative Äußerungen nicht
begründet bzw. bewiesen werden mussten. Bei den Beschwerden auf den
nächsthöheren Ebenen wurden Aktenteile des Amtsgerichts verwendet
einschließlich eines ärztlichen Gutachtens, von dem die Beschwerdeführerin
erst einige Jahre später durch Zufall erfuhr.
Beispiel 3:
Bei einem Widerspruch gegen ein Neubauvorhaben wegen fehlender
Stellplätze und einem möglicherweise nicht zulässigen Gewerbe im Wohngebiet,
wurde die Beschwerdeführerin vom Landratsamt mit einer unzulässigen
Stellplatzpflicht belegt. Auf ihre Beschwerden wurde erst eingegangen,
nachdem sie einen Anwalt eingeschaltet hatte. Das Stellplatzproblem wurde
bis heute nicht angemessen gelöst, so dass die Betroffene den
Verwaltungsgerichtsweg beschreiten müsste.
Konkrete Antworten auf konkreten Fragen hätten der Betroffenen Anwaltskosten
erspart.
Weitere Beispiele:
Die Petentin kann weitere Beispiele anführen, z.B. werden Beschwerden mit
konkreten Anliegen als Dienstaufsichtsbeschwerden interpretiert, die ohne
nähere Gründe abgelehnt werden. |