Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche
Entrechtungsverfahren ! Private Homepage ab 12/2011
(Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach)
- Keine Rechtsberatung
Beginn oder Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens
Zuständigkeit (meist Amtsgerichte)
Im badischen Landesteil: Amtsgericht als Betreuungsgericht ,
im württembergischen Landesteil: Notariat als Betreuungsgericht.
In dem Verfahren zur Einrichtung der Betreuung wird geprüft,
ob alle oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Das Verfahren beginnt von Amts wegen bei Kenntniserlangung des Betreuungsgerichts von der Notwendigkeit einer Betreuung.
Eine Anregung eines Dritten
auf Einrichtung einer Betreuung kann formlos mit einem einfachen Schreiben erfolgen.
Auch der Betroffene selbst kann den Antrag stellen.
Der Antrag bzw. die Anregung sollte mindestens enthalten:
- den Vor- und Zunamen sowie Anschrift der betroffenen Person und ihren derzeitigen Aufenthaltsort,
- eine Darstellung der Gründe für die Notwendigkeit einer Betreuung, insbesondere auch Angaben darüber, ob die hilfebedürftige Person sich zu der Betreuung äußern kann.
Quelle: Homepage des Amtsgerichts Bad Säckingen Stand
27.6.2010:
Nachbarn, Bekannte, Verwandte können durch ein formloses, einfaches
Schreiben ein gerichtliches Betreuungsverfahren auslösen, ohne dass der
tatsächliche Wahrheitsgehalt geprüft wird.
Die Betroffenen werden zu einer ärztlichen Untersuchung gezwungen, haben
keine Zeit sich zu informieren. Die Rechtsschutzversicherungen zahlen
i.d.R. für solche Fälle nicht. Wer also wenig Geld hat, kann sich keinen
Anwalt leisten. Mit dem gerichtlichen Betreuungsverfahren sind
grundlegende Rechte, z.B. volle Geschäftsfähigkeit, Eigentumsrechte,
Bestimmung über den Aufenthaltsort
gefährdet.
Kommentar am 15.5.2015: Der
Rechtsschutz zahlt, wenn der Fall richtig beschrieben wird, nämlich
Falschanzeige bei der Polizei.
Wenn das Betreuungsverfahren durch falsche Angaben ausgelöst wird, kann
die Rechtsschutzversicherung helfen. Aber nur wenn dies sofort gemeldet
wird. Für zu späte Meldungen tritt der Versicherungsschutz nicht ein.
Wenn eine Frau ihre Nachbarin bei
der Polizei meldet, sie für psychisch krank bezeichnet und
unwahre Aussagen über sie meldet ....
dann ist es für die Baden-Württembergische Justiz ein Grund ein
Gerichtliches Betreuungsverfahren einzuleiten, der Betroffene
rechtsstaatliche Mittel wie Zeugen und rechtliches Gehör zu
verweigern. Das Amtsgericht Lörrach und das Landgericht Freiburg
haben dieser denunzierenden Nachbarin zugestanden, dass
Übertreibungen in einem Polizeibericht zulässig sind. Mehr:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Beispiel aus einer abgelehnten Petition in
Baden-Württemberg (2015)
Am 21. Mai 2010
wurde vom Bürgermeisteramt für die Petenten eine rechtliche
Betreuung angeregt. Die Petenten waren nicht bereit, die
erforderlichen Anhörungs-
und Begutachtungstermine, die im gerichtlichen Verfahren zwingend
notwendig sind, freiwillig wahrzunehmen, da sie eine Betreuung
ablehnen. Mehr:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7101_D.pdf
Betreuung - Video vom Deutschen Anwaltsverein
Kritik: Unzureichende Hinweise zur Geschäftsfähigkeit und weiterem
Rechtentzug.
Es gibt eine volle und eine beschränkte Geschäftsfähigkeit.
Ein so kurzes Video kann keinen richtigen Überblick über die
Auswirkungen der gesetzlichen Betreuung auf die Betroffenen bieten.
Zu beachten: Anwälte können damit Geld verdienen.
Veröffentlicht vom
Deutscher Anwaltverein auf Youtube am 10.11.2015.
EINSPRUCH: Norbert Blüms heftige Kritik an der dt. Justiz ["LANZ" am 23.10.2014]
Veröffentlicht am 24.10.2014 von
MrUnstoppable1964