Petition 63006
Betreuungsrecht - Aushändigung eines offiziellen
Informationsblattes bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens
vom 07.01.2016
Text der Petition
Die Petentin fordert,
dass Behörden und Amtsgerichte vor und bei der Einleitung eines
gerichtlichen Betreuungsverfahrens der betroffenen Person ein
offizielles Informationsblatt aushändigen,
wodurch eingehender auf die entstehenden Rechtsfolgen für die
Betroffenen hingewiesen wird.
Begründung
Darin wird aufgeführt, welche möglichen Rechte die betroffene
Person verliert und welche konkreten Folgen dadurch entstehen
(eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, Aufenthaltsrecht und
Verfügung über das Vermögen werden vom gesetzlichen Betreuer
bestimmt, die Post bekommt der Betreuer....)
Beim Ratenkaufvertrag gibt es Formvorschriften, damit sich
die betroffenen Personen nicht zu sehr verschulden.
Bei der Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren gibt
es keine Formvorschriften und damit auch keine
Informationspflichten.
In den Medien wird häufig über ehrenamtliche Betreuer
berichtet. Bei vorhandenem Vermögen muss aber der gesetzliche
Betreuer mit eigenen Mitteln bezahlt werden. Oft werden dazu
Rechtsanwälte eingesetzt. geschickt, Meist keine Verfügung mehr
über das Bankkonto, usw...
Rechtsanwälte, Behörden informieren teilweise einseitig über
die Folgen einer gesetzlichen Betreuung und erreichen damit das
Einverständnis der betroffenen Person, dass für sie ein
gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird.
Typisches Beispiel: Die Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten.
Verschwiegen wird, dass die volle Geschäftsfähigkeit in eine
beschränkte Geschäftsfähigkeit umgewandelt wird.
Die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist
formlos. Somit kann jeder mit wenigen und falschen Angaben eine
Bürgerin oder einen Bürger in ein gerichtliches
Betreuungsverfahren mit dem Zwang zu einem psychiatrischen
Gutachten bringen.
Der Begriff der „Betreuung" ist irreführend und vermittelt
einen zu positiven Eindruck im Verhältnis zu den möglichen
Rechtsfolgen. In Österreich wird der Begriff „Sachwalterschaft"
verwendet. Außerdem handelt es sich in den meisten Fällen immer
noch um eine faktische Entmündigung, für die kein besonderer
Grund vorliegen muss. Die dann zu erstellenden psychiatrischen
Gutachten sind umstritten und werden meist ohne genaue Kenntnis
der betroffenen Person erstellt. |