Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Januar 2016


Petition 63006

Betreuungsrecht - Aushändigung eines offiziellen Informationsblattes bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens vom 07.01.2016

Text der Petition

Die Petentin fordert,
dass Behörden und Amtsgerichte vor und bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens der betroffenen Person ein offizielles Informationsblatt aushändigen,
wodurch eingehender auf die entstehenden Rechtsfolgen für die Betroffenen hingewiesen wird.

Begründung

Darin wird aufgeführt, welche möglichen Rechte die betroffene Person verliert und welche konkreten Folgen dadurch entstehen (eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, Aufenthaltsrecht und Verfügung über das Vermögen werden vom gesetzlichen Betreuer bestimmt, die Post bekommt der Betreuer....)

Beim Ratenkaufvertrag gibt es Formvorschriften, damit sich die betroffenen Personen nicht zu sehr verschulden.

Bei der Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren gibt es keine Formvorschriften und damit auch keine Informationspflichten.

In den Medien wird häufig über ehrenamtliche Betreuer berichtet. Bei vorhandenem Vermögen muss aber der gesetzliche Betreuer mit eigenen Mitteln bezahlt werden. Oft werden dazu Rechtsanwälte eingesetzt. geschickt, Meist keine Verfügung mehr über das Bankkonto, usw...

Rechtsanwälte, Behörden informieren teilweise einseitig über die Folgen einer gesetzlichen Betreuung und erreichen damit das Einverständnis der betroffenen Person, dass für sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird.

Typisches Beispiel: Die Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten. Verschwiegen wird, dass die volle Geschäftsfähigkeit in eine beschränkte Geschäftsfähigkeit umgewandelt wird.

Die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist formlos. Somit kann jeder mit wenigen und falschen Angaben eine Bürgerin oder einen Bürger in ein gerichtliches Betreuungsverfahren mit dem Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten bringen.

Der Begriff der „Betreuung" ist irreführend und vermittelt einen zu positiven Eindruck im Verhältnis zu den möglichen Rechtsfolgen. In Österreich wird der Begriff „Sachwalterschaft" verwendet. Außerdem handelt es sich in den meisten Fällen immer noch um eine faktische Entmündigung, für die kein besonderer Grund vorliegen muss. Die dann zu erstellenden psychiatrischen Gutachten sind umstritten und werden meist ohne genaue Kenntnis der betroffenen Person erstellt.


Diskussionsbeiträge
1. Diskussionszweig
Diskussionszweig: Betreuungsrecht - Aushändigung eines offiziellen Informationsblattes bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens
Erstellt 26.01.2016 - 07:21 von Petentin.

Da die Einreicherin dieser Petition zwei Homepages zum Thema hat, gäbe es hier sehr viele Möglichkeiten zur Diskussion. Die Adressen dieser beiden Homepages dürfen hier nicht genannt werden.

Daher mögliche Suchbegriffe zum Thema im Internet:
Gerichtliches Betreuungsverfahren, Einleitung gerichtliches Betreuungsverfahren, Durchführung gerichtliches

Re: Betreuungsrecht - Aushändigung eines offiziellen Informationsblattes bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens
26.01.2016 - 23:34 von (Teilnehmer1-anonymisiert)
Die Frage ist, ob jeder Betreute dann in der Lage ist das Formular zu verstehen (sowas enthält oft Unmengen Schlipsinesisch - schlimstenfalls sowas wie die Facebook-EULA). Trotzdem sollte eine formale Aufklärung vorgeschrieben sein.
(Mitzeichnung)
 

Re: Betreuungsrecht - Aushändigung eines offiziellen Informationsblattes bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens
27.01.2016 - 18:26 von Nutzer1307704 (Gertrud Moser, Petentin)

Das ist richtig. Ich halte die zur Zeit üblichen Methoden der Amtsgerichte sowieso nicht zweckmäßig.

Wer schon dement ist, versteht auch nicht unbedingt die Schreiben der Amtsgerichte, die das Verfahren einleiten.
Andere Vorschläge bzw. Voraussetzungen für die Einleitung und Durchführung wurden hier im Rahmen von älteren Petitionsvorschlägen zur Abstimmung abgelehnt. Sie sind auf meiner Homepage zum "Gerichtliches Betreuungsverfahren" (Adresse nur mit Bindestrich dazwischen und deutsche Adresse :)
Ungerechte bzw. nicht nötige Einleitungen von gerichtlichen Betreuungsverfahren können m.E. ein Grund für Alterssuizid sein.

Wer zu Unrecht in ein solches Verfahren kommt, soll wenigsten sofort über die möglichen Folgen informiert werden und kann sich dann hoffentlich besser wehren.

Re: Betreuungsrecht - Aushändigung eines offiziellen Informationsblattes bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens
28.01.2016 - 15:21 von 2. Teilnehmer-anonymisiert

Wie bereits dargestellt ist es eine Frage ob der/die zu Betreuende die Rechtsfolgen überhaupt sinnerfassend erkennen kann.

Otext Petition: „Bei vorhandenem Vermögen muss aber der gesetzliche Betreuer mit eigenen Mitteln bezahlt werden."

Antwort: Ja klar, wer sonst sollte denn private(!) Angelegenheiten kostenmäßig begleichen?

Otext Petition: Oft werden dazu Rechtsanwälte eingesetzt.

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat die Möglichkeit im Rahmen einer Verfügung (bei Zeiten) festzulegen wer im Falle einer Erfordernis die Betreuung übernehmen soll.

Otext Petition: „Somit kann jeder mit wenigen und falschen Angaben eine Bürgerin oder einen Bürger in ein gerichtliches Betreuungsverfahren mit dem Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten bringen."

Antwort: Das ist richtig. Allerdings wäre dazu ein richterlicher(!) Beschluss erforderlich. Zudem legt auch der Richter das weitere Fortgehen im Betreuungsverfahren fest.

Es ist richtig, dass es keine „Informationspflichten" gibt. Es gibt aber Informationsrechte und Informationsmöglichkeiten, und die im Zeitalter des „Netzes" zuhauf. Vielleicht macht es Sinn, sich für einige Stunden statt mit „Fussball" oder sonstigen Events, sich einmal damit zu beschäftigen und zwar alle Bürger, ob jung oder alt; Denn eine Betreuung kann bereits morgen erfolgen müssen...

Re: Betreuungsrecht - Aushändigung eines offiziellen Informationsblattes bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens
01.02.2016 - 11:12 von Nutzer1307704 (Gertrud Moser, Petentin)
Wenn Behörden, z.B. sozialer Bereich beim Landratsamt, diese Formblätter benutzen müssen,
dass werden die Mitarbeiter/innen auch aufgeklärt,
dass sie nicht leichtfertig aus unwichtigen Gründen die Betreuung bzw. Entmündigung bei einem Amtsgericht anregen können.

Außerdem können Sie besser zur Verantwortung gezogen werden, wenn Sie es trotzdem tun.
Damit wären eher erfolgreiche Klagen möglich.

Re: umfassende Information für Betreute und Betreuer sind überfällig
21.02.2016 - 12:55 von Nutzer1307704 (Gertrud Moser, Petentin)
An dieser Stelle hatte ich wichtige bisherige abgelehnte Petitionen veröffentlicht. Sie wurden dann gelöscht. 
 (Zensur durch den Bundestag ?????
Der Beitrag wurde vom Moderator gelöscht. Petitionstexte, die nicht zur Veröffentlichung freigegebenen wurden, können hier nicht diskutiert werden.
Bitte diskutieren Sie zur zugrundeliegenden Petition weiter.
Links (URLs) auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links (URLs) sind nur als Quellenangabe für ein Zitat erlaubt. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
( Gelöscht am 22.02.2016 - 07:36 von Admin )
17.02.2016 - 20:38 von 3. Teilnehmer-anonymisiert
 
(Zuletzt geändert am 17.02.2016 - 20:39 von ...... )
Eine umfassende Information für Betreuer und Betreute sind im Falle einer bevorstehenden Betreuung längst überfällig.

Beispiel: Mutter erkrankt an Alzheimer und soll nun unter Betreuung gestellt werden. Der Ehemann und eine Tochter lassen eine Richterin vom Amtsgericht nach Hause kommen, damit alles ordnungsgemäß ablaufen soll.

Die noch nicht unter Betreuung stehende Mutter erklärt, dass die eine Tochter A. die Betreuung zusammen mit dem Ehemann übernehmen soll. So wird es dann auch gemacht.

Nachdem einige Zeit vergangen ist und die Mutter stark geistig abgebaut hat, der Ehemann sich gegenüber der Ehefrau mies verhält, kommt es zum Streit.

Der Ehemann läßt der Tochter A. die Betreuung entziehen- nun übernimmt Tochter B. die Betreuung in Vertretung zum Ehemann.

Ehemann wird krank und Tochter A. beantragt nun wieder die Betreuung zu übernehmen. Das Amtsgericht setzt eine Rechtspflegerin ein...... (Widerspruch nicht zulässig!)

Wäre Tochter A. damals aufgeklärt worden, dass selbst eine anwesende Richterin die ja alles notiert hatte, so sinnlos ist wie eine Fliege im Quark, hätte sie vorher noch eine Betreuungsvollmacht von der Mutter unterschreiben lassen.

Fazit: Ausser Tochter A. kümmert sich kaum noch jemand um die Mutter- aber- das interessiert das Amtsgericht offensichtlich nicht die Bohne.
Ein Skandal finde ich- und zeichne daher mit.


2. Diskussionszweig
Diskussionszweig: Wieso "Sachverwalter" ?
Erstellt 19.02.2016 - 06:38 von 4. Teilnehmer-anonymisiert

Die so genannte "Betreuung" ist immer ENTMÜNDIGUNG. Dagegen hilft auch der vorgeschlagene Begriff "Sachverwalter" nichts, solange sich nichts Grundlegendes ändert. Mit der Namensänderung zu "Betreuungsrecht" hatte sich seinerzeit dennoch inhaltlich im Grunde nichts für Zwangsverwaltete verbessert.

Re: Wieso "Sachverwalter" ?

Erstellt 21.02.2016 - 12:50 von Nutzer1307704
(Zuletzt geändert am 22.02.2016 - 07:37 von Admin)
(Der  folgende Text wurde ebenfalls vom Bundestag zensiert.
Ich hatte meinen Originaltext nicht privat gespeichert, weil ich eine solche Zensur nicht für möglich gehalten hatte)

In Österreich wird dieser Begriff verwendet. Es ist ein völlig anderer Begriff wie der Begriff "Betreuung" in der Bundesrepublik. Auf meiner Homepage zum "Gerichtliches Betreuungsverfahren" weise ich auch darauf hin, dass das Betreuungsrecht faktisch ein Entmündigungsrecht ist.

Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da Links (URLs) auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links (URLs) sind nur als Quellenangabe für ein Zitat erlaubt. Bitte beachten Sie die Richtlinie.


Leichtfertig gerichtliche Betreuungsverfahren einleiten
ist ein Verbrechen des Staats am Bürger !!


Blinde, weinende Justitia


Geändert am:   09.10.2017

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