Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
 Private Homepage ab 12/2011 (Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach) - Keine Rechtsberatung

Startseite - Home
Humor
Petition 2016
Keine Petitionen ?
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Zwangsbetreuung
Probleme
Heile Welt
Videos 2018
Videos 2017
Videos 2016
Videos 2015
Videos 2014
Videos 2013
Videos 2012
Videos  2011
Videos 2010
Videos vor 2010
Petitionen 2012
Petitionen 2014
Petitionen ???
Anwaltprobleme
Lisa Hase
Anna Moosmayer
Begriff "Betreuung"
Entrechtung
Psychische Gewalt
Rechtliche Betreuung
Verfahrensbeginn
Verfahrensgrundsätze
Einleitungsbeispiele
Vorführung
Angst... Freude...
Selbstmord - Suizid
Gerichtsverfahren
Ärztliche Gutachten
Gutachterfalle
Gert Postel - Psychiatrie
Zwangspsychiatrie
Psychiatrie-Opfer
Übliche Folgen
Denunzianten
Informationen
Bücher Betreuung u.ä.
BGH-Urteile
Musterbriefe
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Erbschleicher
Pflege-SHV-Kritik
Kritik
Kritik - Medien
Beispiele 1
Beispiele 2
Beispiele 3
Mögliche Gesetze
Abgelaufene Gesetze
Behördenwillkür
Verfassungsbeschwerden
Bund-/Länderinfos
Links zu Medien
Links: Private Seiten
Europ. Gerichtshof
Art. 6 Eur. Menschenrechtsk.
Art. 8 Eur. Menschenrechtskonvention
Menschenrechte
Nazi-Psychiatrie
Traumatische Erlebnisse
Hart erkämpfte Erfolge
Entmündigung Österreich
Entmündigung Schweiz
Infos Suchmaschinen
Statistiken u.ä.
Betreuer
Morde durch Betreuer
Infos von Landkreisen
Liliane Bettencourt
Polizeifehler
weinende Justitia
Ungerechte Justiz
Impressum

8. Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Antrag 23.9.2014
https://epetitionen.bundestag.de   Petition 54960


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Verteidigerpflicht bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens analog Strafprozeßordnung § 140
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahreneine Verteidigerpflicht analog der Strafprozeßordnung besteht.
Falls die mögliche rechtliche Betreuung nicht als dringlich nachgewiesen werden kann, ist der betroffenen Person eine angemessene Frist zu gewähren, um eine geeignete Rechtsvertretung zu suchen.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
Im Rahmen eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens wird geprüft, ob eine/r Bürger/in die wichtigsten Rechte entzogen werden:
Volle Geschäftsfähigkeit, damit verbunden z.B. Recht auf Verfügung über das Geldvermögen, Recht auf Verfügung über Haus- und Grundbesitz, Bei vorhandenem Vermögen muss der gesetzliche Betreuer selbst bezahlt werden, Brief und Pakete werden zuerst an den Betreuer zugestellt, Recht auf Aufenthaltsbestimmung (Wohnrecht zuhause oder in einem Heim), Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten, Fremdbestimmung über die Gesundheit, usw.

Wenn Straftäter bei schwerwiegenden Straftaten ein Recht auf einen Pflichtverteidiger haben, dann muss es auch eine Pflichtverteidigung geben, wenn der Staat ein gerichtliches Betreuungsverfahren einleitet.

§ 140 StPO gibt es zum Schutz der Bürgers, wenn der Staat mit möglichen schwerwiegende Rechtsfolgen gegen ihn vorgeht.
Gerichtliche Betreuungsverfahren sind auch mit schwerwiegenden Rechtsfolgen verbunden.


 

 


Recht auf Zeugen Falschaussagen Betreuungsgerichte Konkrete Antworten Falschaussagen bei  Polizei Arztgutachten für die Staatsanwaltschaft Betreuungsverfahren einleiten Verteidigung bei Betreuungsverfahren Recht auf Euthanasie Schutz vor Denunzianten

Geändert am:   09.10.2017

Startseite: www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

Impressum und Kontakt