Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Entrechtung durch gerichtliche Betreuungsverfahren
Möglicher Verlust von Rechten durch ein gerichtliches Betreuungsverfahren (neu ab 3.8.2013)

Erst vor einiger Zeit habe ich im Banner "Gerichtliche Entrechtungsverfahren" eingefügt aufgrund meiner eigenen Idee. Anfang August habe ich diesen Begriff auf verschiedene Arten bei Google gesucht und jetzt erst so spät entdeckt, dass über den Begriff "Entrechtung" bei Betreuungsverfahren von verschiedenen Personen, privaten und staatlichen Institutionen unterschiedlich informiert wird.
Oft werden Familienangehörige von den Gerichten von der gesetzlichen Betreuung für ein Familienmitglied ausgeschlossen und müssen statt dessen einen fremden Betreuer akzeptieren. Eine solche Vorgehensweise kann auch als Entrechtung der Familienangehörigen angesehen werden.

Gründe für die tatsächliche Entrechtung durch gerichtliche Betreuungsverfahren:

Durch die Einrichtung der gesetzlichen Vertretung für eine erwachsene Person wird sie beschränkt geschäftsfähig, d.h. keine Verfügung über das Bankkonto, sondern Zuwendungen in Form eines Taschengeldes, die Post wird dem Betreuer zugestellt, das Recht auf Aufenthaltsbestimmung wird entzogen. Aus Vereinfachungsgründen dürfen dann betreute Personen nicht mehr in ihrer Wohnung bleiben, sondern werden in ein Heim verbracht. Wenn die betroffene Person sich weigert, gibt es zur Durchsetzung einen Polizeieinsatz. Falls Vermögen vorhanden ist, muss der Betreuer aus diesem Vermögen bezahlt werden. Wenn keine flüssigen Mittel vorhanden sind, können Grundstücke und Gebäude verkauft werden. Siehe Fälle bei meinen eingebundenen Videos. Diese Entrechtung gibt es auch in fast gleicher Weise in Österreich. Die entmündigte Person wird also einem Jugendlichen gleichgestellt.  Über diese Folgen werden die Betroffenen nicht vorab informiert. In vielen Fällen wird ihnen vorgegaukelt, dass es staatliche Möglichkeiten zur Hilfe bei ihren Problemen gibt. Beispiel 1, Beispiel 2.   Und prompt landen sie in der Betreuungsfalle.


Beispiele aus dem Internet (vom 3. August 2013),
dass die gesetzliche Betreuung eine Entrechtung ist:
Süddeutsche.de: 6. März 2013 07:47
Betreuungsrecht Gesetzesentwurf soll für weniger Entmündigungen sorgen
Quelle: www.sueddeutsche.de/politik/betreuungsrecht-gesetzesentwurf-soll-fuer-weniger-entmuendigungen-sorgen-1.1616730
4.2.2013.... Bei der "Betreuung" geht es um eine radikale Entrechtung  ....
Quelle: www.heise.de/tp/artikel/38/38466/1.html
Reicht Entrechtung nicht, muss die psychiatrische Zwangsbehandlung Alltag bleiben?   von susanne-stetter @ 2012-12-18 – 20:56:54
Es ist politischen Kreisen bekannt und bewußt, dass rechtliche Betreuung faktisch die Entrechtung der betroffenen Person darstellt:..

Mehr: http://freiheit-zur-krankheit.blog.de/2012/12/18/reicht-entrechtung-psychiatrische-zwangsbehandlung-alltag-bleiben-15333783

Von Rechts wegen entrechtet von Igelin Pro @ 2010-10-13 – 22:14:21
NDR Fernsehen 11.10.2010 20:15 Uhr Betreuung: Von Rechts wegen entrechtet?Alte Menschen kommen gegen ihren erklärten Willen ins Heim, wenn der vom Gericht bestellte rechtliche Betreuer es will. Die Betroffenen und ihre Angehörigen haben kaum Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Das haben Recherchen von Markt, dem Wirtschafts- und Verbrauchermagazin im NDR Fernsehen, ergeben.
.Von Rechts wegen entrechtet?
Sogenannte Berufsbetreuer entscheiden im Einzelfall darüber, ob ein Mensch zum Beispiel ins Heim muss - manchmal gegen seinen erklärten Willen. Ein Beispiel aus Niedersachsen.
Quelle: http://igelin.blog.de/2010/10/13/rechts-wegen-entrechtet-9608295/
Berliner Morgenpost 6.8.07 Entrechtet - Menschen in der Betreuungsfalle
Nach den Wirren des Weltkrieges war es die Musik, die Ordnung in das Leben von Heinz Posluschny brachte. Von Thorsten Jungholt
Quelle: www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article212777/Entrechtet-Menschen-in-der-Betreuungsfalle.html
Die Welt 21.04.08 : Entrechtet und betrogen
Mehr als eine Million Menschen stehen unter rechtlicher Betreuung - Tendenz steigend. Statt Fürsorge zu bekommen, werden manche skrupellos um ihr Vermögen gebracht. Warum die Kontrolle nicht funktioniert Von Thorsten Jungholt
Quelle: www.welt.de/welt_print/article1922013/Entrechtet-und-betrogen.html
gesetzliche Betreuung - legale Entrechtung?
Davon ausgehend, nicht die einzige Person in diesem Land zu sein in einer solchen Situation stelle ich der Öffentlichkeit den Fall da. Urteilen mögen andere. Für jede Unterstützung bin ich dankbar.
Quelle: http://turtleanchri.blogspot.de/2011/07/impressum.html
Radiobeitrag zur Kampagne „Zwangsbetreuung ist Entmündigung“
anläßlich der Novellierung des Betreuungsrechts Manuskript gesendet am 15. Juli 2004 im Offenen Kanal Berlin (www.okb.de) im „BerlinerArbeitsmarktMagazin BAMM/HeldInnen der Nichtarbeit“ Text/Musik/Sprecher: Jan Groth
Quelle:  www.dissidentenfunk.de/archiv/s0407/t01/text.pdf

Beispiele aus dem Internet (vom 3. August 2013),
dass die gesetzliche Betreuung keine Entrechtung sein soll:
Recklinghausen, Betreuungsstelle für Erwachsene:
Durch die Einrichtung einer Betreuung wird niemand entrechtet. Bei der Einrichtung einer Betreuung übernimmt der Betreuer die Aufgaben, die ihm von der betroffenen Person bzw. vom Betreuungsgericht übertragen worden sind. Er wird somit unterstützend tätig und vertritt die Interessen der zu betreuenden Person. Die rechtliche Betreuung kann folgende Aufgabenbereiche umfassen: (Anmerkung von mir: jetzt kommt die Entrechtungsliste)
Gesundheitsfürsorge
Aufenthaltsbestimmung
Vermögenssorge (Regelung aller finanziellen Angelegenheiten)
Wohnungsangelegenheiten
Vertretung vor Ämtern und Behörden etc.
Anhalten, Öffnen und Bearbeiten von Post
Die örtliche Betreuungsbehörde (RLP-Bürgerservice Rheinland-Pfalz)
Am 01. Januar 1992 trat das neue Betreuungsrecht in Kraft. Es löste das bis dahin geltende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene ab. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Entmündigung, die oftmals zu einer weitreichenden Entrechtung der Betroffenen führte, wurde aufgehoben und durch die Betreuung ersetzt.
Quelle: https://www.rlp-buergerservice.de/bis/kvbadduerkheim_bis/eintrag_details.jsf?_id=250
Amt für soziale Dienste Bremen:
Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartnerin in Angelegenheiten des Betreuungsrechts.
Am 01.01.1992 wurden die gesetzlichen Vorschriften zum Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht durch das Betreuungsrecht (verankert im BGB) abgelöst. Entmündigung und Entrechtung wurden durch eine Betreuung im Sinne von Rechtsfürsorge und Kooperation ersetzt.
Quelle: www.amtfuersozialedienste.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen218.c.3647.de
Nittenau, 28.11.2009: Betreuung keine Entrechtung
Notar Dr. Marcus Bischoff referiert zum Thema Vollmachten - Rechtzeitig darüber nachdenken
Quelle: Oberpfalznetz.de www.oberpfalznetz.de/onetz/2100949-128-P6,1,0.html
Bielefeld - Stadtverwaltung: Das Angebot der städtischen Betreuungsstelle
Oberstes Ziel des Betreuungsrechts der Bundesrepublik Deutschland ist die Umsetzung des Wohls und der Wünsche (§ 1901 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) der betreuten Menschen (psychisch Kranke und Menschen mit Behinderungen) und nicht ihre Entrechtung.
Quelle: www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtverwaltung/zdjsw/zdbup/btle.html
Rechtsanwaltskanzlei:
Die Betreuung ist keine Entrechtung! Der Betroffene kann daher auch seine Wünsche und Vorstellungen äußeren, die nach Möglichkeit auch umgesetzt werden müssen.
Quelle: www.ra-bandke.de/rechtsgebiete/betreuungsrecht.html
BdB: Bundesverband der Berufsbetreuuer/innen e.V.
25.04.2013 - Betreuung dürfe nicht länger als Entrechtung gedacht und dargestellt werden. ...  Quelle:  www.bdb-ev.de

Entrechtung von Familienangehörigen

Oft werden Familienangehörige von den Gerichten von der gesetzlichen Betreuung für ein Familienmitglied ausgeschlossen und müssen statt dessen einen fremden Betreuer akzeptieren. Eine solche Vorgehensweise kann auch als Entrechtung der Familienangehörigen angesehen werden.

Betreuungsrecht Entrechtung der Angehörigen

Interview mit einem Entrechteten Opfer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler
Veröffentlicht am 11.06.2016 von Betreuungsfälle https://youtu.be/DAqbLhhPjN


Geändert am:   09.10.2017

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