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Wenn das Verfahren aufgrund von Falschaussagen
eingeleitet wird,
kann dies ohne Folgen für die Person sein, von der die Falschaussagen
kommen.
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Ein Rechtsanwalt, den man zur Wahrung
seiner Rechte beauftragt, wird automatisch vom Gericht als
vorläufiger Betreuer angenommen.
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Ob die gesetzliche bzw. rechtliche
Betreuung für Rechtsanwälte ein lohnendes Geschäft ist, weiß ich
nicht. Ich halte es aber für wichtig, dass Rechtsanwälte angeben, ob
Sie auch als Betreuer für andere Mandanten tätig sind.
Mögliche Interessenkonflikte, so dass die Vertretung durch einen
Rechtsanwalt gründlich geprüft werden muss.
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Wenn man einen Bescheid, wie auf der
Startseite bekommt, steht schon im Betreff "Betreuung für
Vorname Nachname", obwohl das Verfahren erst eingeleitet wird.
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Wenn man einen Bescheid, wie auf der
Startseite bekommt, weiß man nicht einmal sofort, warum das
Verfahren eingeleitet wurde. Damit wird man schlechter gestellt als
Straftäter.
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Wenn man einen Bescheid, wie auf der
Startseite bekommt, hat man kaum Zeit einen passenden Rechtsanwalt zu
finden.
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Problematisch: Sofort mit der Einleitung
werden Termine beim Gesundheitsamt und bei der Betreuungsbehörde
(Gespräch mit einem Mitarbeiter, der über eine erforderliche
Betreuung urteilen soll).
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Meiner Meinung nach müssten zwingend
solche Bescheide mit einer Rechtsmittelbelehrung verschickt werden.
Einer erwachsenen Person die drohende Geschäftsunfähigkeit und damit
die Verfügung über das eigenen Vermögen per
Gerichtsbescheid anzukündigen, ist ein grundlegender Einschnitt in
die nach dem Grundgesetz garantierte Rechte eines Menschen.
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Ein Teil der Juristen ist der Meinung,
dass es nichts Schlimmes ist, wenn man mal in ein gerichtliches
Betreuungsverfahren gerät.
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Falls Banken von gerichtlichen
Betreuungsverfahren erfahren, kann dies auch negative Auswirkungen auf
die Betroffenen haben.
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Selbst wenn das Verfahren
"erfolglos" beendet ist, und die betroffenen Person
Kostenersatz für die Rechtsanwaltskosten bekommt, wird im
Schriftwechsel gedankenlos folgender Zusatz zum Aktenzeichen
verwendet.: Az Betreuung für Vorname, Zuname
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Die Gründe für die Einleitung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens sind nur unzureichend beschrieben.
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Für eine angeklagte Person (wegen
Straftaten usw.) gilt Artikel 6 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Für den Gerichtsbescheid auf der Startseite
trifft dies nicht zu. Folglich sind Personen, die in ein gerichtliches
Betreuungsverfahren geraten, schlechter als Straftäter gestellt.
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Selbst Gerichtsbescheide von Nazigerichten
enthalten die Gründe für die Einleitung des Verfahrens, der
Gerichtsbescheid auf der Startseite enthält keinen plausiblen Grund
zur Entmündigung. Beispiele auf dieser
Website