Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Kritik und mögliche Folgen bei einem gerichtlichen Betreuungsverfahren

  1. Wenn das Verfahren aufgrund von Falschaussagen eingeleitet wird, 
    kann dies ohne Folgen für die Person sein, von der die Falschaussagen kommen.

  2. Ein Rechtsanwalt, den man zur Wahrung seiner Rechte beauftragt, wird automatisch vom Gericht als vorläufiger Betreuer angenommen.

  3. Ob die gesetzliche bzw. rechtliche Betreuung für Rechtsanwälte ein lohnendes Geschäft ist, weiß ich nicht. Ich halte es aber für wichtig, dass Rechtsanwälte angeben, ob Sie auch als Betreuer für andere Mandanten tätig sind.  Mögliche Interessenkonflikte, so dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gründlich geprüft werden muss.

  4. Wenn man einen Bescheid, wie auf der Startseite bekommt, steht schon im Betreff "Betreuung für Vorname Nachname", obwohl das Verfahren erst eingeleitet wird.

  5. Wenn man einen Bescheid, wie auf der Startseite bekommt,  weiß man nicht einmal sofort, warum das Verfahren eingeleitet wurde. Damit wird man schlechter gestellt als Straftäter.

  6. Wenn man einen Bescheid, wie auf der Startseite bekommt, hat man kaum Zeit einen passenden Rechtsanwalt zu finden.

  7. Problematisch: Sofort mit der Einleitung werden Termine beim Gesundheitsamt und bei der Betreuungsbehörde (Gespräch mit einem Mitarbeiter, der über eine erforderliche Betreuung urteilen soll).

  8. Meiner Meinung nach müssten zwingend solche Bescheide mit einer Rechtsmittelbelehrung verschickt werden. Einer erwachsenen Person die drohende Geschäftsunfähigkeit und damit die Verfügung über das eigenen Vermögen per Gerichtsbescheid anzukündigen, ist ein grundlegender Einschnitt in die nach dem Grundgesetz garantierte Rechte eines Menschen.

  9. Ein Teil der Juristen ist der Meinung, dass es nichts Schlimmes ist, wenn man mal in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gerät.

  10. Falls Banken von gerichtlichen Betreuungsverfahren erfahren, kann dies auch negative Auswirkungen auf die Betroffenen haben.

  11. Selbst wenn das Verfahren "erfolglos" beendet ist, und die betroffenen Person Kostenersatz für die Rechtsanwaltskosten bekommt, wird im Schriftwechsel gedankenlos folgender Zusatz zum Aktenzeichen verwendet.:  Az Betreuung für Vorname, Zuname

  12. Die Gründe für die  Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens sind nur unzureichend beschrieben.

  13. Für eine angeklagte Person (wegen Straftaten usw.) gilt Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Für den Gerichtsbescheid auf der Startseite trifft dies nicht zu. Folglich sind Personen, die in ein gerichtliches Betreuungsverfahren geraten, schlechter als Straftäter gestellt.

  14. Selbst Gerichtsbescheide von Nazigerichten enthalten die Gründe für die Einleitung des Verfahrens, der Gerichtsbescheid auf der Startseite enthält keinen plausiblen Grund zur Entmündigung. Beispiele auf dieser Website


Geändert am:   09.10.2017

Startseite: www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

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