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Folgen der gesetzlichen bzw. rechtlichen
Betreuung (Infos von Behörden u.ä.)
Meist werden die Folgen positiv für die Betroffenen beschrieben.
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Hat die Betreuung Einfluss auf Eheschließung, Errichtung von Testamenten und Wahlrecht?
Der Betreute kann, wenn er nicht geschäftsunfähig ist, heiraten, ebenso kann er ein Testament errichten, wenn er testierfähig ist, d. h. wenn er in der Lage ist, die Bedeutung seiner Erklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Die Betreuerbestellung hat darauf keinen Einfluss. Es bedarf hierfür nie der Zustimmung des Betreuers. Auch das Wahlrecht behält der Betreute, sofern nicht eine umfassende Betreuerbestellung für "alle Angelegenheiten" angeordnet ist. |
??? Das Leben besteht tagtäglich aus Inanspruchnahme von Rechten aus
der Geschäftsfähigkeit.
Heiraten, Wählen und Testament schreiben ist keine häufige
Rechtsausübung. |
Länger leben oder in Würde sterben ? (veröffentlicht am 06. August 2010 auf badische-zeitung.de) |
Amtsgerichtsdirektor Wolfram Lorenz, der als Richter für Betreuungssachen zuständig ist, berichtete von rund 103 000 Betreuungsverfahren, die es im Jahr 2007 in Baden-Württemberg gab, 2260 davon in Lörrach. Die Zahl steigt, weil es immer mehr alte Menschen und immer mehr Alleinstehende gibt. Das Gericht bestellt für den Betroffenen einen Vertreter, der in dessen Namen rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt. Das kann bei Personen, die die Tragweite ihrer Entscheidungen nicht mehr kennen, auch gegen ihren Willen geschehen. Die Menschen werden jedoch nicht mehr entmündigt, der Betreuer soll ihnen helfen. Dabei muss man bisweilen auch den mutmaßlichen Willen des Betroffenen erkunden. "Diese Dinge erfordern viel Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Mut und auch Kraft", sagte Lorenz. |
Die Menschen werden jedoch nicht mehr entmündigt, der Betreuer soll ihnen
helfen???
Bei der rechtlichen Vertretung verlieren die Betroffenen das Recht
über die Verfügung ihrer Bankkonten, das Öffnen ihrer Post, die Wahl
des Aufenthaltsorts (oft von der Privatwohnung ins Heim), Umgangsrecht
mit anderen Menschen. Sie verlieren somit eines ihrer wichtigsten Rechte
als Bürger/in. Die Betreuung müssen sie bei vorhandenem Vermögen
selbst finanzieren. Damit bedeutet Betreuung auch Vermögensschwund und
zum Teil auch Vermögensverlust. |
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Quelle: Homepage des Amtsgerichts Bad
Säckingen und weiterer Amtsgerichte in BW Stand 27.6.2010:
Welche Auswirkungen hat eine Betreuung für den Betroffenen? |
Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entmündigung.
Sie hat nicht zur Folge, dass der Betreute geschäftsunfähig wird.
Die Wirksamkeit der von ihm abgegebenen Erklärungen beurteilt sich, wie bei allen anderen Personen, allein danach, ob er deren Wesen, Bedeutung und Tragweite einsehen und sein Handeln danach ausrichten kann.
In vielen Fällen wird eine solche Einsicht nicht mehr vorhanden sein.
Dann ist der Betreute unabhängig von der Betreuerbestellung geschäftsunfähig. |
1. Satz: Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entmündigung. Sie hat nicht zur Folge, dass der Betreute geschäftsunfähig wird.
Letzter Satz: In vielen Fällen wird eine solche Einsicht nicht mehr vorhanden sein.
Dann ist der Betreute unabhängig von der Betreuerbestellung geschäftsunfähig.
Alles klar!?
Eigentlich keine Entmündigung, trotzdem in vielen
Fällen wird der Betreute geschäftsunfähig. |
Woche der Justiz: Rechtzeitig vorsorgen (veröffentlicht am 13. Juli 2010 12:40 Uhr auf badische-zeitung.de)
Amtsgericht Waldkirch informierte über Vorsorgevollmachten,
Betreuungsverfügungen und rechtliche Betreuer |
Betreuen löst Entmündigen ab (veröffentlicht am 03. März 2010 auf
badische-zeitung.de)
Gesetz stärkt Selbstbestimmungsrecht / Zahl rechtlicher Betreuungen steigt im Landkreis stetig an / Ehrenamtliche gesucht.
Daraus:
Stand früher der fürsorgliche Zwang (Entmündigung) im Vordergrund, zielt das neue Betreuungsrecht darauf ab, einen Menschen bei Bedarf zu beraten und zu unterstützen, indem das Betreuungsgericht als Teil des Amtsgerichts einen beruflichen oder ehrenamtlichen Betreuer bestellt. Wer geschäftsfähig ist, darf denn auch keinen rechtlichen Betreuer gegen seinen Willen bestellt bekommen.
.....
Schließlich, darauf machten Lorenz und auch Waltraud Hermann, Leiterin der Betreuungsbehörde im Landratsamt, aufmerksam, ist die Dichte rechtlicher Regelungen im Alltag mittlerweile so hoch, dass gerade ältere Menschen überfordert sind, wenn sie ihre Ansprüche etwa bei Sozial- und Pflegeleistungen geltend machen wollen. |
Betreuung- Rechte und Pflichten
(Videoaufruf beim WDR)
Betreuung: Rechte und Pflichten - MEDIATHEK - WDR.de Viele Menschen pflegen ihre Angehörigen, wenn diese an Demenz erkranken. Welche Pflichten sich für sie als "rechtliche Betreuer" ergeben, ist vielen allerdings nicht klar.
WDR-Video |
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