Berufsbetreuung
ohne Kontrolle Westpol 28.11.2010. Hochgeladen
von grethin1
am 29.11.2010
Von dem Moment an, wo vom Gericht ein Berufsbetreuer eingesetzt wird, können weder Betroffene noch Angehörige irgendetwas entscheiden. Westpol zeigt zwei Beispiele. Hans Winkels aus Pulheim erhält vom Rechtsanwalt ein Hausverbot bei seiner Tante Gerti, die er zuvor jahrelang zum Kaffeetrinken besucht hat.
Auch eine Vorsorgevollmacht ist keine Garantie, wie das Beispiel der 88-jährigen Rita Mayer-Schoen zeigt. Ihre Bankkarten wurden vom Berufsbetreuer gesperrt, und am Schalter bekommt sie nur noch einen Festbetrag pro Woche.
(Westpol, WDR 28.11.2010). http://youtu.be/UjvIUECk8po |