Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Gerichtliches Betreuungsverfahren


Zum vorgeschriebenen Ablauf gelten folgende Gesetze: 
FamFG ab 1.9.2009
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit  Mehr...
Beachte: Für  alle Verfahren, die vor dem 1.9.2009 angefangen haben, soll das FFG noch gelten.
Quelle: Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit  od. FGG-Reformgesetz. In Kraft seit 1.9.2009
Artikel 111  Übergangsvorschrift
FGG vor dem 1.9.2009
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FFG) Mehr...
Grundsätzlich ist die betroffene Person verfahrensfähig, d.h. sie kann Einwendungen erheben, Akteneinsicht nehmen,  Anträge stellen, entscheiden,  welches Verfahren sie durchläuft ("nur" mit Gutachten oder "Vorführung" beim Gesundheitsamt, Betreuungsbehördengespräch, usw.
persönliche Anhörung durch den Richter.

Hier fehlen mir Berichte von Betroffenen, was sie beim Verfahren als ungerecht empfunden haben. Hinweise gibt es bei den Schaltflächen Kritik-Fälle


Möglicher Verlauf eines Betreuungsverfahrens.
Hochgeladen von Betreuungsverfahren am 9.1.2011  http://youtu.be/Wbyh_cbFcw0


EINSPRUCH: Norbert Blüms heftige Kritik an der dt. Justiz
 ["LANZ" am 23.10.2014]
Veröffentlicht am 24.10.2014 von MrUnstoppable1964

Geändert am:   26.01.2016

Startseite: www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

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