Grundsätzlich ist die betroffene Person
verfahrensfähig, d.h. sie kann Einwendungen erheben, Akteneinsicht
nehmen, Anträge stellen, entscheiden, welches Verfahren sie
durchläuft ("nur" mit Gutachten oder "Vorführung"
beim Gesundheitsamt, Betreuungsbehördengespräch, usw.
persönliche Anhörung durch den Richter.Hier fehlen mir Berichte von Betroffenen, was sie beim Verfahren als
ungerecht empfunden haben. Hinweise gibt es bei den Schaltflächen
Kritik-Fälle |