Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche
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Stigmatisierung psychisch Kranker
Das Wort Stigma kommt ursprünglich aus
dem Griechischen und bedeutet wörtlich übersetzt Wundmal. Oft fallen
psychisch kranke Menscheb durch eine krankheitsbedingte
Normabweichung auf und zeigen im Vergleich zu allgemeingültigen
gesellschaftlichen Verhaltensregeln ein verändertes Verhalten.
Normabweichungen können einen Prozess der Stigmatisierung in Gang
setzen. Psychiatriepatienten sind häufig stigmatisiert und
verschiedenen Formen der Diskriminierung ausgesetzt. Dabei kann die
Stigmatisierung in öffentlicher, in Selbststigmatisierung oder in
struktureller Diskriminierung bestehen.
Eine öffentliche Stigmatisierung kann in vielen
Alltagssituationen erfolgen, z.B. am Arbeitsplatz , bei der
Wohnungssuche, in der Nachbarschaft, in Vereinen, an Schulen, im
Bekanntenkreis. Mobbing, Ausgrenzung, persönliche Angriffe und
Entmündigung sind aufgrund des Stigmas in vielen Ländern
keine Seltenheit.
Sogenannte "psychisch Kranke" werden häufiger Opfer von
Gewalttaten als psychisch Gesunde. Eine schwedischen Studie hat
festgestellt, dass 22 % aller Opfer von Tötungsdelikten vorher
aufgrund psychischer Störungen ambulant oder stationär behandelt
wurden. Benachteiligung bis hin zum vollständiger Ausschluss bei der
Arbeitsplatz- und Wohnungssuche können bei einem Bekanntwerden
erschwerend hinzukommen. Der Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben
muss nicht durch eigenes Fehlverhalten oder Verschulden verursacht
sein, sondern kann auch allein aufgrund von gesellschaftlichen
Vorurteilen und Vorstellungen gegenüber psychisch Kranken geschehen.
Struktureller Diskriminierung ist die praktische
Handhabung der öffentlichen und privaten Einrichtungen im
Zusammenhang mit psychisch kranken Menschen.
Beispiele:
Sondergesetze für psychisch kranke Menschen. In der Bundesrepublik
gibt es in den einzelnen Bundesländer die sogenannten
Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGs).
Die längere oder dauerhafte Speicherung
psychiatrischer Diagnosen von Seiten der Krankenkassen und
staatlichen Institutionen wird von Betroffenenverbänden als
Stigmatisierung aufgefasst.
Zwangsmaßnahmen, gerichtliche Entmündigung und
Sterilisation der Betroffenen sind heute noch in vielen Ländern der
Erde Praxis.
Weil die Bundesrepublik Deutschland bei gerichtlichen
Betreuungsverfahren sich nicht an die Europäische
Menschenrechtskonvention hält und faktisch die Betroffenen noch
schlechter als Straftäter stellt, liegt hier eine strukturelle
Diskriminierung vor.
Das mit einem gerichtlichen Betreuungsverfahren zwangsweise
verbundene psychiatrische Gutachten
kann kaum anfgefochten werden und gilt praktisch lebenslänglich.
Schon mit einer falschen Anregung kann praktisch jede erwachsene
Person in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gebracht werden und
somit zu einem psychiatrische Gutachten
gezwungen werden.
An diesem skandalöse Vorgehen halten Politiker, Abgeordnete,
Justizangehörige und Regierungsmitglieder eisern fest, auch wenn
darauf z.B. mit einer Öffentlichen
Petition aufmerksam gemacht wird.
Die Diskriminierung aufgrund von
Selbststigmatisierung geht von der betroffenen Person selbst aus.
Sie machen sich Stereotype die in der Gesellschaft über psychisch
Kranke vorherrschen zu eigen. Dies ist sehr oft bei dauerhaft auf
psychiatrische oder psychotherapeutische Hilfe angewiesenen
Betroffenen zu beobachten, die aus Resignation, Existenzängsten oder
Verunsicherung zu dieser Selbststigmatisierung greifen
Oliver Shanti - Tibetiya -
Meditation on Tibet - Music: Tibetiya, Oliver Shanti and Friends.
Journey to the roof of the world. Free Tibet
Veröffentlicht am 21.09.2012 von
Jürgen Lenz https://youtu.be/I7C8hyn0x8U