Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass
Behörden und Amtsgerichte vor und bei der Einleitung eines
gerichtlichen Betreuungsverfahrens, der betroffenen Person ein
offizielles Informationsblatt aushändigen.
Darin wird aufgeführt, welche möglichen Rechte die betroffene Person
verliert und welche konkreten Folgen dadurch entstehen
(eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, Aufenthaltsrecht und Verfügung
über das Vermögen werden vom gesetzlichen Betreuer bestimmt, die
Post kommt an den Betreuer.Gründe:
Beim Ratenkaufvertrag gibt es Formvorschriften, damit sich die
betroffenen Personen nicht zu sehr verschulden.
Bei der Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren gibt es
keine Formvorschriften und damit auch keine Informationspflichten.
In den Medien wird häufig über ehrenamtliche Betreuer berichtet. Bei
vorhandenem Vermögen muss aber der gesetzliche Betreuer mit eigenen
Mitteln bezahlt werden. Oft werden dazu Rechtsanwälte eingesetzt. Meist keine Verfügung mehr über das Bankkonto, usw...
(Kommentar zur Seite: Siehe Schaltfläche "Heile
Welt")
Rechtsanwälte, Behörden informieren teilweise einseitig über die
Folgen einer gesetzlichen Betreuung und erreichen damit das
Einverständnis der betroffenen Person, dass für sie ein
gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird.
Typisches Beispiel: Die Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten.
Verschwiegen wird, dass die volle Geschäftsfähigkeit in eine
beschränkte Geschäftsfähigkeit umgewandelt wird.
Die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist
formlos. Somit kann jeder mit wenigen und falschen Angaben eine
Bürgerin oder einen Bürger in ein gerichtliches Betreuungsverfahren
mit dem Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten bringen.
Der Begriff der „Betreuung“ ist irreführend und vermittelt einen
zu positiven Eindruck im Verhältnis zu den möglichen Rechtsfolgen.
In Österreich wird der Begriff „Sachwalterschaft“ verwendet.
Außerdem handelt es sich in den meisten Fällen immer noch um eine
faktische Entmündigung, für die kein besonderer Grund vorliegen
muss, weil psychiatrische Gutachten umstritten und ohne genauer
Kenntnis der betroffenen Person erstellt werden.
Anregungen für die Forendiskussion
Da die Einreicherin dieser Petition zwei Homepages zum Thema hat,
gäbe es hier sehr viele Möglichkeiten zur Diskussion. Die Adressen
dieser beiden Homepages dürfen hier nicht genannt werden.
Daher mögliche Suchbegriffe zum Thema im Internet:
Gerichtliches Betreuungsverfahren, Einleitung gerichtliches
Betreuungsverfahren, Durchführung gerichtliches Betreuungsverfahren,
psychiatrische Gutachten, Entmündigung, gesetzlicher Betreuer,
rechtliche Betreuung
Original-PDF |