Artikel von
Pflege-SHV, Pflege-Selbsthilfeverband e.V. Initiative für menschenwürdige
Pflege www.pflege-shv.de.
Originalartikel unter Schaltfläche Brennpunkte / Betreuungswillkür
ausführlich mit Links
Betreuungs(un)recht
Ohnmächtig der Willkür eines zugewiesenen Betreuers ausgeliefert
Zweifellos gibt es einfühlsame, verantwortungsbewusste und engagierte Betreuer und Richter, denen tatsächlich in erster Linie am Wohl der Menschen gelegen ist, die aus den verschiedensten Gründen heraus unter Gesetzliche Betreuung gestellt werden. Auch unter den Mitgliedern von Pflege-SHV befinden sich ehrenamtliche wie auch
BerufsbetreuerInnen. Diese sind vor allem deshalb beigetreten, weil es sie belastet, mit ansehen zu müssen, wie mit ihren Schutzbefohlenen in den Einrichtungen oftmals umgegangen wird. Auch wissen wir von Amtsrichtern die sich ernsthaft fragen, wie oder wo der Betreffende Leben wollte, könnte er darüber selbst entscheiden. So sollte es sein - auch nach dem Willen des Betreuungsgesetzes.
Wir erleben jedoch auch die anderen Fälle. Zunehmend ist Pflege-SHV Anlaufstelle für Betroffene, die an einen Richter oder Betreuer geraten sind, welche eine eigenwillige Auslegung des Betreuungsrechts praktizieren oder die sich über die Bedürfnisse des zu Betreuenden hinwegsetzen und diesen die wenigen Freuden und Beziehungen, die ihnen im Leben noch geblieben sind, verleiden.
Lesen Sie wie es gehen kann, wenn Sie oder ein lieber Angehöriger an einen solchen Richter oder Betreuer gerät.
Die UN-Behindertenkonvention stärkt das Selbstbestimmungsrecht in allen Bereichen. Der
12. Vormundschaftsgerichtstag setzte sich am 4./5. November 2010 mit den Fragen der Umsetzung auseinander. Lesen Sie hier meinen
1) Bericht von dieser Tagung.
Kritische Stimmen zu der Art und Weise wie das Betreuungsrecht vielfach missbraucht wird finden Sie außerdem in folgenden Beiträgen:
26.10.2010, schwäbische.de, 100-jährige muss ins
Altenheim. Auf Anweisung des Amtsgerichts Überlingen ist unter Protest des Ehemanns die 100-jährige Anna Moosmayer in ein Altersheim eingewiesen worden. Das Ehepaar wehrt sich seit 2007 gegen die „Zwangsbetreuung“ der Frau durch einen behördlich eingesetzten Betreuer.
11.10.2010, NDR, Betreuung: Von Rechtswegen entrechtet. Alte Menschen kommen gegen ihren erklärten Willen ins Heim, wenn der vom Gericht bestellte rechtliche Betreuer es will. Die Betroffenen und ihre Angehörigen haben kaum Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
14.09.2010, NDR: Betreut und
betrogen, ein interessanter Beitrag zum Thema
Die Betreuungsfalle: Wenn der Helfer zum Feind wird
29.02.2008, Telepolis: Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie, von Susanne Härpfer
04.08.2007 Welt-Online: Millionen Deutsche in der
Betreuungsfalle, von Torsten Junghol
12.03.2007 BR, Report München: Ohne eigenen Willen: Zwangsbetreuung in Deutschland, von Annette Peter und Katrin Pötzsch
Fürsorgliche Entmündigung: In Deutschland soll niemand gegen seinen Willen seine Selbstständigkeit verlieren. So steht es im Gesetz. Die Wirklichkeit sieht anders aus.", von Matthias Hannemann, Brand eins Magazin, 1/2007
Bericht in DER SPIEGEL vom 10.02.2006 über die Entrechtung einer schrulligen Einwohnerin von Pinneberg: Da kommt keiner zwischen
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Es gibt Möglichkeiten einer Fremdbestimmung vorzubeugen, die derzeit noch nur selten genutzt werden oder in einer Weise, die den Ärzten oder Richtern einen zu großen Interpretationsraum lässt.
Rechtsanwalt Jürgen Maurer hat sich aus eigener Betroffenheit auf diesen Bereich spezialisiert. Lesen Sie hier seinen eindringlichen Appell an jeden von uns, Vorsorge zu treffen.
Grundsatzurteil vom 25.6.2010 stärkt die Rechte des Patienten
Gericht hatte Einsehen : Im Herbst 2009 wandte sich Frau R. an den WDR, mit der Vorstellung, die Veröffentlichung der Lebenssituation ihrer Schwester, könne deren Betreuer und das Gericht umstimmen. Man verwies sie an den
Pflege-SHV, und so habe ich mich mit diesem Fall befasst. Mit Erfolg. Meine Stellungnahmen ans Gericht haben den Berufsbetreuer bewogen, den Fall abzugeben und den Richter bewogen, Frau R. mit der Betreuung zu beauftragen. In diesen Stellungnahmen werden typische Mechanismen herausgestellt, wie sie uns auch aus anderen Fällen gut bekannt sind.
Lesen sie hier Stellungnahme 1
Stellungnahme 2, als Antwort auf die Fragen des Richters.
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Aktueller Hinweis:
Das Amtsgericht Wedding hat in einem aktuellen Beschluss bestätigt, dass das Vorliegen einer speziellen Patientenverfügung die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung gegen den Willen der/des Betroffenen verhindert, steht am 11.03.2011 im Jugendmagazin
jetzt.de der Süddeutschen Zeitung:
1) Adelheid von Stösser, 1.Vorsitzende, Pflege-Selbsthilfeverband e.V.
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