Betr.: Freiwillige Gerichtsbarkeit Sehr geehrte Frau Moser,
für Ihre Petition mit der ID-Nummer 53655 danke ich Ihnen.
Um eine umfassende inhaltliche Prüfung Ihrer Eingabe vornehmen zu können,
ist es zunächst erforderlich, dass der Ausschussdienst von dem für Ihr Anliegen fachlich zuständigen
Bundesministerium eine Stellungnahme anfordert.
Sobald der
Sachverhalt unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme aufgeklärt und die
Rechtslage beurteilt ist, erhalten Sie weitere Nachricht.
Um Petitionen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
sachgerecht präsentieren zu können, ist es schon angesichts der Vielzahl der
Eingaben nicht möglich, allen Veröffentlichungswünschen nachzukommen.
Zu berücksichtigen ist insbesondere,
inwieweit eine Bitte oder Beschwerde ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und ob sich Anliegen und
Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion eignen.
Zudem soll sich in der Auswahl der veröffentlichten Eingaben eine
Vielfalt von Themen und unterschiedlichen Sichtweisen möglichst vieler Petenten widerspiegeln.
Vor dem Hintergrund der vorgenannten Erwägungen konnte Ihrer
Bitte, Ihre Eingabe auf der Internetseite des Petitionsausschusses
zu veröffentlichen, nicht entsprochen werden.
Damit ist keine Bewertung Ihres Anliegens verbunden. Das Ergebnis des Petitionsverfahrens hängt allein vom Inhalt der Petition ab und nicht von einer möglichen Zahl von Unterstutzern
oder Gegnern.
Ich versichere Ihnen, dass Ihre Petition ebenso
sorgfältig und gründlich geprüft wird wie jede an den Deutschen
Bundestag gerichtete Eingabe.
Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert
und verarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx (Vorname Zuname) |