Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
 Private Homepage ab 12/2011 (Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach) - Keine Rechtsberatung

Startseite - Home
Humor
Petition 2016
Keine Petitionen ?
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Zwangsbetreuung
Probleme
Heile Welt
Videos 2018
Videos 2017
Videos 2016
Videos 2015
Videos 2014
Videos 2013
Videos 2012
Videos  2011
Videos 2010
Videos vor 2010
Petitionen 2012
Petitionen 2014
Petitionen ???
Anwaltprobleme
Lisa Hase
Anna Moosmayer
Begriff "Betreuung"
Entrechtung
Psychische Gewalt
Rechtliche Betreuung
Verfahrensbeginn
Verfahrensgrundsätze
Einleitungsbeispiele
Vorführung
Angst... Freude...
Selbstmord - Suizid
Gerichtsverfahren
Ärztliche Gutachten
Gutachterfalle
Gert Postel - Psychiatrie
Zwangspsychiatrie
Psychiatrie-Opfer
Übliche Folgen
Denunzianten
Informationen
Bücher Betreuung u.ä.
BGH-Urteile
Musterbriefe
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Erbschleicher
Pflege-SHV-Kritik
Kritik
Kritik - Medien
Beispiele 1
Beispiele 2
Beispiele 3
Mögliche Gesetze
Abgelaufene Gesetze
Behördenwillkür
Verfassungsbeschwerden
Bund-/Länderinfos
Links zu Medien
Links: Private Seiten
Europ. Gerichtshof
Art. 6 Eur. Menschenrechtsk.
Art. 8 Eur. Menschenrechtskonvention
Menschenrechte
Nazi-Psychiatrie
Traumatische Erlebnisse
Hart erkämpfte Erfolge
Entmündigung Österreich
Entmündigung Schweiz
Infos Suchmaschinen
Statistiken u.ä.
Betreuer
Morde durch Betreuer
Infos von Landkreisen
Liliane Bettencourt
Polizeifehler
weinende Justitia
Ungerechte Justiz
Impressum

2. Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Antrag 20.7.2014
https://epetitionen.bundestag.de   Petition 53655  Pet 4-18-07-315-009048


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Betreuungrecht:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren abgebrochen oder unterbrochen werden muss,
wenn die betroffene Person beim Verfahren darauf hinweist, dass es aufgrund von Falschaussagen eingeleitet wurde. Das Gericht muss dann vorrangig eine Prüfung der Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt durchführen, z.B. mit Hilfe von Zeugen.
Der betroffenen Person sind die Rechte zu gewähren, die in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten sind.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
Bei der derzeitigen Rechtslage werden alle Bürger und Bürgerinnen, die in ein gerichtliches Betreuungsverfahren geraten, zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen.

Für die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens gibt es keine Formvorschriften.
Jeder kann die Einleitung es gerichtlichen Betreuungsverfahren anregen.
Die Gerichte müssen diese Anregungen nicht prüfen.

Psychiatrische Gutachten sind umstritten. Außerdem kann ein Gutachter nicht durch Schnelldiagnose feststellen, ob ein Mensch tatsächlich der rechtlichen Vertretung bedarf. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren hat oft die tatsächliche Entrechtung bzw. Selbstbestimmung zur Folge, d.h. wichtige vom Grundgesetz garantierten Rechte werden entzogen. Es wird die volle Geschäftsfähigkeit eingeschränkt, und damit die Verfügung über das Eigentum. Bei vorhandenem Vermögen muss der gesetzliche Betreuer selbst bezahlt werden. Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann entzogen werden.


Ablehnung der 2. Petition im Juli 2014 

DEUTSCHER BUNDESTAG    Petitionsausschuss        11011 Berlin,   Platz der Republik 1
Briefdatum: 24.07.2014  Aktenzeichen: Pet 4-18-07-315-009048
Betr.: Freiwillige Gerichtsbarkeit

Sehr geehrte Frau Moser,

für Ihre Petition mit der ID-Nummer 53655 danke ich Ihnen.

Um eine umfassende inhaltliche Prüfung Ihrer Eingabe vornehmen zu können, ist es zunächst erforderlich, dass der Ausschussdienst von dem für Ihr Anliegen fachlich zuständigen Bundesministerium eine Stellungnahme anfordert.

Sobald der Sachverhalt unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme aufgeklärt und die Rechtslage beurteilt ist, erhalten Sie weitere Nachricht.

Um Petitionen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages sachgerecht präsentieren zu können, ist es schon angesichts der Vielzahl der Eingaben nicht möglich, allen Veröffentlichungswünschen nachzukommen.

Zu berücksichtigen ist insbesondere, inwieweit eine Bitte oder Beschwerde ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und ob sich Anliegen und Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion eignen.

Zudem soll sich in der Auswahl der veröffentlichten Eingaben eine Vielfalt von Themen und unterschiedlichen Sichtweisen möglichst vieler Petenten widerspiegeln.

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Erwägungen konnte Ihrer Bitte, Ihre Eingabe auf der Internetseite des Petitionsausschusses zu veröffentlichen, nicht entsprochen werden.
Damit ist keine Bewertung Ihres Anliegens verbunden. Das Ergebnis des Petitionsverfahrens hängt allein vom Inhalt der Petition ab und nicht von einer möglichen Zahl von Unterstutzern oder Gegnern.

Ich versichere Ihnen, dass Ihre Petition ebenso sorgfältig und gründlich geprüft wird wie jede an den Deutschen Bundestag gerichtete Eingabe.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag
xxx (Vorname Zuname)


Recht auf Zeugen Falschaussagen Betreuungsgerichte Konkrete Antworten Falschaussagen bei  Polizei Arztgutachten für die Staatsanwaltschaft Betreuungsverfahren einleiten Verteidigung bei Betreuungsverfahren Recht auf Euthanasie Schutz vor Denunzianten

Geändert am:   09.10.2017

Startseite: www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

Impressum und Kontakt