Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
 Private Homepage ab 12/2011 (Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach) - Keine Rechtsberatung

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Update: Änderungen und Ergänzungen am 23. April 2023


Entmündigung in Deutschland:
 Informationen dazu mit Schwerpunkt für erwachsene Personen, 
die zu Unrecht in ein gerichtliches Betreuungsverfahren geraten.
 

Nicht nur zu Nazi- und Stasi-Zeiten haben Briefe von Gerichten Angst und Schrecken verbreitet.  
Einige Nazi-Beispiele bezüglich meines Vaters...
Auch heute haben Briefe von Amtsgerichten, die Betreuungsverfahren einleiten möglicherweise eine ähnliche Wirkung. Beachten Sie den Grund (?!) und die angegebenen sofortigen Rechtsfolgen.

Hauptziel: Gesetzliche Änderungen für die Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren
 


 Grund für diese Homepage:

Mobbing-Fall der Domain-Inhaberin durch das Amtsgericht Lörrach, das Landratsamt Lörrach und das Polizeirevier Weil am Rhein. Beim Amtsgericht Lörrach und anderen Amtsgerichten gibt es menschenverachtenden Einleitungen von gerichtlichen Betreuungsverfahren.
Daher ist den menschenrechtswidrig handelnden Richter/innen
(Richter Trefzer, Richter Dahmen, Richterin Dr. Puchinger (jetzt Staatsanwältin) diese Homepage gewidmet.

Der durch das Amtsgericht Lörrach mitverursachte Mobbing-Fall ist auf www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de veröffentlicht.
 

Um mehr Gerechtigkeit auf dem Gebiet des Betreuungswesens (faktisch: Entmündigung)  hat die Domaininhaberin vergeblich verschiedenen Gesetzesänderungen (Schaltflächen Petitionen) vorgeschlagen, z.B. folgende:
Die folgende Petition
kann nach einer 4wöchigen Mitzeichnungsfrist nicht mehr unterzeichnet werden. Status: abgelehnt

Aktuell am 26.1.2016: Die am 7.1.2016 eingereichte Petition zur öffentlichen Abstimmung ist wider Erwarten doch veröffentlicht worden. Allerdings gibt es relativ wenige Teilnehmer bei den Epetitionen des Deutschen Bundestages, so dass die Chancen einer tatsächlichen Verwirklichung dieses Vorschlags nicht sehr groß sind.  Link dazu: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2016/_01/_07/Petition_63006.html

Wenn Behörden, z.B. Soziales beim Landratsamt, diese Formblätter benutzen müssen,
werden die Mitarbeiter/innen auch aufgeklärt, dass sie nicht leichtfertig aus unwichtigen Gründen die Betreuung bzw. Entmündigung bei einem Amtsgericht anregen können.
Außerdem können Sie besser zur Verantwortung gezogen werden, wenn Sie es trotzdem tun, z.B. durch Klage.

Aktuell: Petition abgelehnt - Mitteilung im Juni 2017

Nehmen auch Sie an diesem politischen Forum teil! https://epetitionen.bundestag.de
Sehr viele teilnehmenden Bürger/innen können direkt die Gesetzgebung beeinflussen.

Dringend erforderliche Änderungen im Betreuungsrecht,
faktisch Entmündigungsrecht

Die folgende Vorschläge wurden
zur  Öffentlichen Abstimmung wurden vom Bundestag abgelehnt:

Petition: Betreuungsrecht:     (12.5.2012)
Der Deutsche Bundestag möge Formvorschriften für die Einleitung bzw. Anregung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen beschließen.
Die betroffene Person muss vorher informiert werden, damit sie ein Gerichtsverfahren verhindern kann.
  Mehr....

Petition: Betreuungsrecht:     (23.5.2012)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention passend und zwingend eingehalten werden muss.  Mehr...

Petition: Betreuungsrecht:   53655,  Pet 4-18-07-315-009048  (20.7.2014)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren abgebrochen oder unterbrochen werden muss, wenn die betroffene Person beim Verfahren darauf hinweist, dass es aufgrund von Falschaussagen eingeleitet wurde. Das Gericht muss dann vorrangig eine Prüfung der Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt durchführen, z.B. mit Hilfe von Zeugen. Der betroffenen Person sind die Rechte zu gewähren, die in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten sind.
Mehr...  Bundestag-Antwort

Petition: 53781,  Pet 4-18-07-4034-009068  26.07.2014)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gerichtsschreiben für die Einleitung eines gerichtliches Betreuungsverfahren für die betroffene Person verständlich formuliert, begründet und in einer menschenwürdigen Ausdrucksweise verfasst wird. Außerdem müssen die vermutlichen Rechtsfolgen genau angegeben und mit typischen Beispielen versehen werden, z.B. Einschränkung der vollen Geschäftsfähigkeit auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit, keine freie Wahl des Aufenthaltsorts.
Mehr...  Bundestag-Antwort 1  Bundestag-Antwort 2
Gerichtsschreiben-Beispiel 1  Weitere Beispiele

Petition: 54960 (23.09.2014)
Verteidigerpflicht bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens analog Strafprozeßordnung § 140
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahreneine Verteidigerpflicht analog der Strafprozeßordnung besteht.
Falls die mögliche rechtliche Betreuung nicht als dringlich nachgewiesen werden kann, ist der betroffenen Person eine angemessene Frist zu gewähren, um eine geeignete Rechtsvertretung zu suchen. 
Mehr... 

Aktuell am 16.1.2016:  Neu: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktuell am 08.1.2016: Erbschleicher, z.B. Betreuer, Pflegeheime
Aktuell am 07.1.2016: Neue Petition zur öffentlichen Abstimmung bei Bundestag

Leichtfertig gerichtliche Betreuungsverfahren einleiten ist ein Verbrechen des Staats am Bürger mit den Folgen der psychischen Gewalt !!
Der Bundestag muss dies mit seiner Gesetzgebung endlich ändern!

Welt-Tag gegen Diskriminierung und Misshandlung von alten Menschen
 
2015 am 15. Juni 2015.
Viele gerichtliche Betreuungsverfahren erzeugen bei den Betroffenen psychische Gewalt und Diskriminierung durch den Staat und gehören damit auch zu diesem Thema.
Der Staat schützt den Bürger vor finanziellen Risiken beim Ratenkaufvertrag,
weil es Formvorschriften für ihn gibt.
Der Staat schützt den Bürger nicht vor dem Verlust seiner wichtigsten Rechte
 (volle Geschäftsfähigkeit, Eigentumsrechte, Aufenthaltsrecht, ...).

Jede/r Bürger/in kann ein/en andere/n Bürger/in mit falschen Angaben in ein gerichtliches Betreuungsverfahren bringen,
in dem zwingend ein psychiatrisches Gutachten vorgeschrieben ist.
Psychiatrische Gutachten sind sehr umstritten, weil sie je nach Gutachter unterschiedlich ausfallen können. Mehr...
Daher kann jede/r Bürger/in ganz leicht als psychisch krank diagnostiziert werden und zwar nicht im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht,
sondern als registrierte/r psychisch Kranke/r beim Staat. Wehren kann man sich dagegen kaum. Die tatsächliche normale Bewältigung des Alltagsleben in all seinen Bereichen ist meist uninteressant.  Begründung: Artikel 8 Europ. Menschenrechtskonv.


Beispiel Gesamter Fall auf 2. Homepage: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
AMTSGERICHT Lörrach -VORMUNDSCHAFTSGERICHT (Baden-Württemberg)  (28.07. 2009)

Betreff: Betreuung für xxx (Name, Vorname) 

Sehr geehrte Frau xxx 
aufgrund einer Anregung durch das Landratsamt Lörrach prüft das Gericht, ob für Sie ein Betreuer bestellt werden soll. Dieser würde vom Gericht bevollmächtigt, Ihre rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen, soweit Sie dazu selbst nicht mehr ausreichend in der Lage wären. 

Bei der Betreuerbestellung, sollte eine solche notwendig sein, können Sie selbst mitwirken. Das Gericht wird die Betreuungsbehörde beim Landratsamt bitten, mit Ihnen und Ihren Angehörigen Kontakt aufzunehmen. Dabei werden Ihnen auch Fragen, die Sie vielleicht selbst noch haben, gerne beantwortet. Sollten Sie nicht wollen, dass Ihre Angehörigen Gelegenheit zur Äußerung bekommen, teilen Sie dies bitte umgehend mit. 

Das Gesundheitsamt wurde damit beauftragt, Sie zu untersuchen und ein Gutachten über die Erforderlichkeit einer solchen gerichtlichen Bevollmächtigung eines anderen zur Besorgung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten zu erstatten. Er / Sie wird sich deshalb mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Vor der Entscheidung hört das Gericht Sie persönlich an und wird die Situation mit Ihnen besprechen. 

Mit freundlichen Grüßen 
Trefzer Richter 
Link zu einem ähnlichenSchreiben: www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=206953

Link zu weiteren Schriftstücken im Rahmen des gerichtlichen Betreuungsverfahrens:
https://brdnazijustiz.files.wordpress.com/2014/05/unterlagen_von_guelay_d.pdf

und sogar als Weihnachtsüberraschung:
Süddeutsche Zeitung vom 07.01.2010 / Ressort: München
Weihnachtspost vom Betreuungsgericht

www.genios.de/presse-archiv/artikel/SZ/20100107/weihnachtspost-vom-betreuungsgerich/A46510181.html


Die Folgen:
Keine ausreichende Zeit, um einen geeigneten Anwalt zu finden.
Panische Angst, weil kein wirklicher Grund für das eingeleitete Verfahren zu erkennen war.
5 Tage später: Brief vom Landratsamt mit der Pflicht zur telefonischen Terminvereinbarung für ein Gespräch mit einem Mitarbeiter bei der Betreuungsbehörde.
8 Tage später: Brief vom Gesundheitsamt mit Terminangabe zur amtsärztlichen Untersuchung (10 Tage später)..


Auslöser: Falschaussagen einer Nachbarin bei der Polizei. Der Bericht war so formuliert, dass er einen falschen Eindruck erweckte. Dieser Bericht wurde an die Gemeinde und an das Landratsamt geschickt. Dort wurde der Bericht von einer Mitarbeiterin, die nicht zur Betreuungsbehörde gehört,  an das Amtsgericht geschickt. Es kann also jede/n treffen.

Vom Polizeibericht erfuhr die Betroffene erst durch die Akteneinsicht  beim Amtsgericht.
Bis heute wurden alle Einwendungen der Betroffenen abgelehnt, außer dass sie nicht betreut wird und einen kleinen Teil ihrer Kosten bekommen hat (22.12.2011).  Keine Zeugenvernehmung, keine nochmalige Befragung der Denunziantin, z.B. zur Konkretisierung bestimmter Aussagen.
So soll die Betroffene andauernd auffallen. Daher ist die Nachbarin der Meinung, dass sie eventuell eingewiesen werden sollte. 

Aus dem Bericht ergibt sich, dass die Nachbarin Betreuerin für psychisch Kranke sein soll. Mit dieser Berufsangabe ist sie weder beim Landratsamt noch beim Amtsgericht - Betreuungswesen bekannt. Laut Nachfrage bei der Polizei ist dort auch nicht bekannt, ob ihre Berufsangabe stimmt. Der Betroffenen gegenüber war sie auch nicht bereit, ihre Falschaussagen freiwillig zurückzunehmen und einen Nachweis ihrer Qualifikation zu erbringen.

Die Aussagen der Nachbarin erfolgten am 8.7.2009 nachmittags um etwa 15 Uhr. Am Morgen (ca. 8 - 9 Uhr) hatte die Betroffene bei der Gemeinde und beim Landratsamt einen Widerspruch gegen eine begonnene Neubaumaßnahme abgegeben.  Im Widerspruch ging es hauptsächlich um fehlende Stellplätze. 

Das Gewerbe des Nachbarn im Wohngebiet wurde auch in Frage gestellt. Erst später durch Einschalten und Nachhaken eines Anwalts ergab sich, dass das Gewerbe nicht ordnungsgemäß gemeldet war. Aus den Umständen vermutet die Betroffene, dass das Gewerbe bekannt war und von der Gemeinde und vom Landratsamt geduldet wurde. 

Die Anzeige könnte ein Racheakt gewesen sein. Wie von Beginn an vermutet, kennen die Nachbarn den Polizisten des Berichts mehr oder weniger gut. Das hat sich in der Folgezeit bestätigt. Es ist leider Sitte  bei der Polizei, dass selbst ungeschicktes Vorgehen nicht zugegeben wird. 

Vor diesem Ereignis hatte die Betroffene größtes Vertrauen in die Polizei. Die Polizei hat viele vielseitige, schwierige Aufgaben zu bewältigen. Wie überall können dann auch Fehler und Pannen passieren. Dafür haben die meisten Bürgerinnen und Bürger sicherlich Verständnis. Den Betroffenen in diesen vermutlich nicht oft vorkommenden Fällen wäre damit sehr geholfen.


Bad-Dürrheim Frau kommt sich "entmündigt" vor
Schwarzwälder-Bote, vom 06.07.2011 00:03 Uhr. Von Markus Reutter
Bad Dürrheim. "Um Gottes Willen, in was bin ich da hineingeraten?"
Eine 78-jährige Frau aus Bad Dürrheim fühlt sich "entmündigt" und wehrt sich gegen einen Betreuungsbeschluss, den das Amtsgericht in Villingen über ihre Person verhängt hat.
Mehr: www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.bad-duerrheim-frau-kommt-sich-entmuendigt-vor.
e21690ee-931e-4d10-9c0d-181bd714b050.html

Geändert am:   23.04.2023

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