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Update: Änderungen und Ergänzungen am 23. April 2023 |
Entmündigung
in Deutschland:
Informationen dazu
mit Schwerpunkt für erwachsene Personen,
die zu Unrecht in
ein gerichtliches Betreuungsverfahren geraten.
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Nicht nur zu Nazi- und Stasi-Zeiten
haben Briefe von Gerichten Angst und Schrecken verbreitet.
Einige Nazi-Beispiele bezüglich meines Vaters...
Auch heute haben Briefe von
Amtsgerichten, die Betreuungsverfahren einleiten möglicherweise eine ähnliche
Wirkung. Beachten Sie den Grund (?!) und die angegebenen sofortigen
Rechtsfolgen.
Hauptziel: Gesetzliche Änderungen für
die Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren
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Grund für diese Homepage:
Mobbing-Fall der Domain-Inhaberin durch das
Amtsgericht Lörrach, das Landratsamt
Lörrach und das Polizeirevier Weil am Rhein. Beim Amtsgericht Lörrach und
anderen Amtsgerichten gibt es
menschenverachtenden Einleitungen von gerichtlichen Betreuungsverfahren.
Daher ist den menschenrechtswidrig handelnden Richter/innen
(Richter
Trefzer, Richter Dahmen, Richterin Dr. Puchinger (jetzt Staatsanwältin)
diese Homepage gewidmet.
Der durch das Amtsgericht Lörrach mitverursachte Mobbing-Fall ist auf
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de veröffentlicht.
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Um mehr Gerechtigkeit auf dem Gebiet des
Betreuungswesens (faktisch: Entmündigung) hat die Domaininhaberin
vergeblich verschiedenen Gesetzesänderungen
(Schaltflächen Petitionen)
vorgeschlagen, z.B. folgende:
Die folgende Petition
kann nach einer 4wöchigen Mitzeichnungsfrist nicht mehr
unterzeichnet werden. Status: abgelehnt
Aktuell am 26.1.2016: Die am 7.1.2016
eingereichte Petition zur öffentlichen Abstimmung ist wider Erwarten doch
veröffentlicht worden. Allerdings gibt es relativ wenige Teilnehmer bei den
Epetitionen des Deutschen Bundestages, so dass die Chancen einer tatsächlichen
Verwirklichung dieses Vorschlags nicht sehr groß sind. Link dazu:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2016/_01/_07/Petition_63006.html
Wenn Behörden, z.B. Soziales beim Landratsamt, diese
Formblätter benutzen müssen,
werden die Mitarbeiter/innen auch aufgeklärt, dass sie nicht leichtfertig aus
unwichtigen Gründen die Betreuung bzw. Entmündigung bei einem Amtsgericht
anregen können.
Außerdem können Sie besser zur Verantwortung gezogen werden, wenn Sie es
trotzdem tun, z.B. durch Klage.
Aktuell: Petition abgelehnt - Mitteilung im Juni 2017
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Nehmen auch Sie an diesem politischen Forum
teil!
https://epetitionen.bundestag.de
Sehr viele teilnehmenden Bürger/innen können direkt die Gesetzgebung
beeinflussen. |
Dringend erforderliche Änderungen im Betreuungsrecht,
faktisch Entmündigungsrecht
Die folgende Vorschläge wurden
zur Öffentlichen Abstimmung wurden vom Bundestag abgelehnt:
Petition: Betreuungsrecht:
(12.5.2012)
Der Deutsche Bundestag möge Formvorschriften für die Einleitung bzw.
Anregung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen
beschließen.
Die betroffene Person muss vorher informiert werden, damit sie ein
Gerichtsverfahren verhindern kann.
Mehr....
Petition: Betreuungsrecht:
(23.5.2012)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Einleitung eines
gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen Artikel 6
Europäische Menschenrechtskonvention passend und zwingend eingehalten werden
muss. Mehr...
Petition: Betreuungsrecht:
53655,
Pet 4-18-07-315-009048
(20.7.2014)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein gerichtliches
Betreuungsverfahren abgebrochen oder unterbrochen werden muss, wenn die
betroffene Person beim Verfahren darauf hinweist, dass es aufgrund von
Falschaussagen eingeleitet wurde. Das Gericht muss dann vorrangig eine
Prüfung der Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt durchführen, z.B. mit Hilfe
von Zeugen. Der betroffenen Person sind die Rechte zu gewähren, die in
Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten sind.
Mehr...
Bundestag-Antwort
Petition: 53781,
Pet
4-18-07-4034-009068 26.07.2014)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gerichtsschreiben für die
Einleitung eines gerichtliches Betreuungsverfahren für die betroffene Person
verständlich formuliert, begründet und in einer menschenwürdigen
Ausdrucksweise verfasst wird. Außerdem müssen die vermutlichen Rechtsfolgen
genau angegeben und mit typischen Beispielen versehen werden, z.B.
Einschränkung der vollen Geschäftsfähigkeit auf die beschränkte
Geschäftsfähigkeit, keine freie Wahl des Aufenthaltsorts.
Mehr...
Bundestag-Antwort 1
Bundestag-Antwort 2
Gerichtsschreiben-Beispiel 1
Weitere Beispiele
Petition: 54960
(23.09.2014)
Verteidigerpflicht bei der Einleitung eines
gerichtlichen Betreuungsverfahrens analog Strafprozeßordnung § 140
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Einleitung eines
gerichtlichen Betreuungsverfahreneine Verteidigerpflicht analog der
Strafprozeßordnung besteht.
Falls die mögliche rechtliche Betreuung nicht als dringlich nachgewiesen
werden kann, ist der betroffenen Person eine angemessene Frist zu gewähren, um
eine geeignete Rechtsvertretung zu suchen.
Mehr... |
Aktuell am 16.1.2016: Neu:
Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte |
Aktuell am 08.1.2016: Erbschleicher,
z.B. Betreuer, Pflegeheime |
Aktuell am 07.1.2016: Neue Petition zur
öffentlichen Abstimmung bei Bundestag |
Leichtfertig gerichtliche
Betreuungsverfahren einleiten
ist ein Verbrechen des Staats am Bürger mit den Folgen der psychischen Gewalt !!
Der Bundestag muss dies mit seiner Gesetzgebung endlich
ändern! |
Welt-Tag gegen Diskriminierung und
Misshandlung von alten Menschen
2015 am 15. Juni 2015.
Viele gerichtliche Betreuungsverfahren erzeugen bei den Betroffenen
psychische Gewalt und Diskriminierung durch den Staat und gehören damit auch zu
diesem Thema. |
Der Staat schützt den Bürger vor finanziellen Risiken beim Ratenkaufvertrag,
weil es Formvorschriften für ihn gibt.
Der Staat schützt den Bürger nicht vor dem Verlust seiner wichtigsten Rechte
(volle Geschäftsfähigkeit, Eigentumsrechte, Aufenthaltsrecht, ...).
Jede/r Bürger/in kann ein/en andere/n Bürger/in mit falschen Angaben in ein
gerichtliches Betreuungsverfahren bringen,
in dem zwingend ein psychiatrisches Gutachten vorgeschrieben ist.
Psychiatrische Gutachten sind sehr umstritten,
weil sie je nach Gutachter unterschiedlich ausfallen können.
Mehr...
Daher kann jede/r Bürger/in ganz leicht als psychisch krank diagnostiziert
werden und zwar nicht im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht,
sondern als registrierte/r psychisch Kranke/r beim Staat. Wehren kann man
sich dagegen kaum. Die tatsächliche normale Bewältigung des Alltagsleben in all
seinen Bereichen ist meist uninteressant. Begründung:
Artikel 8 Europ. Menschenrechtskonv. |
AMTSGERICHT Lörrach -VORMUNDSCHAFTSGERICHT (Baden-Württemberg) (28.07. 2009)
Betreff:
Betreuung für xxx (Name, Vorname)
Sehr geehrte Frau xxx
aufgrund einer Anregung durch das Landratsamt Lörrach prüft das Gericht, ob für Sie ein Betreuer bestellt werden soll. Dieser würde vom Gericht bevollmächtigt, Ihre rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen, soweit Sie dazu selbst nicht mehr ausreichend in der Lage wären.
Bei der Betreuerbestellung, sollte eine solche notwendig sein, können Sie selbst mitwirken. Das Gericht wird die Betreuungsbehörde beim Landratsamt bitten, mit Ihnen und Ihren Angehörigen Kontakt aufzunehmen. Dabei werden Ihnen auch
Fragen, die Sie vielleicht selbst noch haben, gerne beantwortet. Sollten Sie nicht wollen, dass Ihre Angehörigen Gelegenheit zur Äußerung bekommen, teilen Sie dies bitte umgehend mit.
Das Gesundheitsamt wurde damit beauftragt, Sie zu untersuchen und ein Gutachten über die Erforderlichkeit einer solchen gerichtlichen Bevollmächtigung eines anderen zur Besorgung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten zu erstatten. Er / Sie wird sich
deshalb mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vor der Entscheidung hört das Gericht Sie persönlich an und wird die Situation mit Ihnen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Trefzer Richter
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Link zu einem ähnlichenSchreiben:
www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=206953 Link zu weiteren
Schriftstücken im Rahmen des gerichtlichen Betreuungsverfahrens:
https://brdnazijustiz.files.wordpress.com/2014/05/unterlagen_von_guelay_d.pdf
und sogar als Weihnachtsüberraschung:
Süddeutsche Zeitung vom 07.01.2010 / Ressort: München
Weihnachtspost vom Betreuungsgericht
www.genios.de/presse-archiv/artikel/SZ/20100107/weihnachtspost-vom-betreuungsgerich/A46510181.html |
Die Folgen:
Keine ausreichende Zeit, um einen geeigneten Anwalt zu finden.
Panische Angst, weil kein wirklicher Grund für das eingeleitete Verfahren zu
erkennen war.
5 Tage später: Brief vom Landratsamt mit der Pflicht zur telefonischen
Terminvereinbarung für ein Gespräch mit einem Mitarbeiter bei der
Betreuungsbehörde.
8 Tage später: Brief vom Gesundheitsamt mit Terminangabe zur amtsärztlichen
Untersuchung (10 Tage später)..
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Auslöser: Falschaussagen einer Nachbarin bei der Polizei. Der Bericht war so formuliert, dass er einen falschen Eindruck
erweckte. Dieser Bericht wurde an die Gemeinde und an das Landratsamt geschickt.
Dort wurde der Bericht von einer Mitarbeiterin, die nicht zur Betreuungsbehörde
gehört, an das Amtsgericht geschickt. Es kann also jede/n treffen.
Vom Polizeibericht erfuhr die Betroffene erst durch die Akteneinsicht
beim Amtsgericht.
Bis heute wurden alle Einwendungen der Betroffenen abgelehnt, außer dass sie
nicht betreut wird und einen kleinen Teil ihrer Kosten bekommen hat (22.12.2011). Keine
Zeugenvernehmung, keine nochmalige Befragung der Denunziantin, z.B. zur
Konkretisierung bestimmter Aussagen.
So soll die Betroffene andauernd auffallen. Daher ist die Nachbarin der Meinung,
dass sie eventuell eingewiesen werden sollte.
Aus dem Bericht ergibt sich, dass die Nachbarin Betreuerin für psychisch
Kranke sein soll. Mit dieser Berufsangabe ist sie weder beim Landratsamt noch
beim Amtsgericht - Betreuungswesen bekannt. Laut Nachfrage bei der Polizei ist
dort auch nicht bekannt, ob ihre Berufsangabe stimmt. Der Betroffenen gegenüber
war sie auch nicht bereit, ihre Falschaussagen freiwillig zurückzunehmen und
einen Nachweis ihrer Qualifikation zu erbringen.
Die Aussagen der Nachbarin erfolgten am 8.7.2009 nachmittags um etwa 15 Uhr.
Am Morgen (ca. 8 - 9 Uhr) hatte die Betroffene bei der Gemeinde und beim
Landratsamt einen Widerspruch gegen eine begonnene Neubaumaßnahme
abgegeben. Im Widerspruch ging es hauptsächlich um fehlende
Stellplätze.
Das Gewerbe des Nachbarn im Wohngebiet wurde auch in Frage gestellt. Erst
später durch Einschalten und Nachhaken eines Anwalts ergab sich, dass das
Gewerbe nicht ordnungsgemäß gemeldet war. Aus den Umständen vermutet die
Betroffene, dass das Gewerbe bekannt war und von der Gemeinde und vom
Landratsamt geduldet wurde.
Die Anzeige könnte ein Racheakt gewesen sein. Wie von Beginn an vermutet,
kennen die Nachbarn den Polizisten des Berichts mehr oder weniger gut. Das hat
sich in der Folgezeit bestätigt. Es ist leider Sitte bei der Polizei,
dass selbst ungeschicktes Vorgehen nicht zugegeben wird.
Vor diesem Ereignis hatte die Betroffene größtes Vertrauen in die Polizei.
Die Polizei hat viele vielseitige, schwierige Aufgaben zu bewältigen. Wie
überall können dann auch Fehler und Pannen passieren. Dafür haben die meisten
Bürgerinnen und Bürger sicherlich Verständnis. Den Betroffenen in diesen
vermutlich nicht oft vorkommenden Fällen wäre damit sehr geholfen.
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